Bei Bauvorhaben kommt es in der Praxis regelmäßig zu Auseinandersetzungen, wenn es um die Frage nach Mängeln geht. Sei es das Mängel bereits vor der Abnahme gerügt werden oder dass ein Mangel erst Jahre später auftritt, wobei es dann eher um die Frage geht: Ist es wirklich ein Mangel im Sinne der Gewährleistung oder ist es doch eher Verschleiß? Ein weiteres Problem stellt die Frage dar, worauf ein Mangel am Bauwerk beruht: Liegt eine mangelhafte Planung des Auftraggebers vor oder ist die Bauausführung des Auftragnehmers mangelhaft? Oder beides?
von Anna Rehfeldt, LL.M.
Rechtanwältin und externe Datenschutzbeauftragte
Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Dieser Grundsatz gilt auch im Hinblick auf die wirksam einbezogenen AGB, die nichts anderes als Vertragsbestandteil sind. Allerdings gilt auch Keine Regel ohne Ausnahme. Denn insbesondere bei längerfristigen Verträgen (sogenannten Dauerschuldverhältnissen) besteht in der Praxis regelmäßig der Bedarf, dass die Verträge, namentlich die AGB im Verlauf geändert beziehungsweise angepasst werden. Welche Voraussetzungen sind dafür aber zu erfüllen, will man die nachträgliche Änderung von AGB wirksam durchführen?
Von Anna Rehfeldt, LL.M.
Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte
Das Werkvertragsrecht wurde 2018 umfassend reformiert. Hierbei wurde unter anderem auch der sogenannte Verbraucherbauvertrag neu ins Gesetz eingeführt. Die passende Norm zum Verbraucherbauvertrag ist § 650i BGB. Liegt ein solcher Verbraucherbauvertrag vor, müssen Unternehmen unter anderem umfassende Informationen rechtzeitig aushändigen und vieles mehr. Wann aber liegt ein solcher Verbraucherbauvertrag, inklusiver der damit verbundenen Pflichten für Auftragnehmer vor? Das Oberlandesgericht München zeigt ein Negativbeispiel aus der Praxis auf
Von Anna Rehfeldt, LL.M.
Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass wenn ein Auftraggeber in der Kenntnis eines Nachtragsangebotes eine Position zu dem angebotenen Einheitspreis ausführen lässt, ohne hiergegen einen Widerspruch zu erheben, es dadurch konkludent auch zu einer vertraglichen Vereinbarung über die Höhe des Einheitspreises kommt. Will bei einem VOB/B Vertrag ein Auftraggeber die Preise aus dem Nachtragsangebot nicht gegen sich gelten lassen, muss er hiergegen zeitnah Widerspruch erheben. Das ergibt sich aus der Kooperationspflicht eines VOB/B – Vertrages, OLG Brandenburg, Urteil vom 12.05.2022 – 12 U 141/21.
Von Anna Rehfeldt, LL.M.
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Die Corona-Pandemie hat viele Schutzmaßnahmen mit sich gebracht. Eine davon war und ist zum Teil das Tragen einer Atemschutzmaske während der Arbeit. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass das Tragen einer medizinischen Schutzmaske (OP-Maske) auf Weisung des Arbeitgebers im Rahmen von Corona-Schutzmaßnahmen nicht die Voraussetzungen auf einen Erschwerniszuschlag erfüllt. Arbeitgeber müssen demnach keinen Erschwerniszuschlag gemäß dem Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte in der Gebäudereinigung an die betroffenen Arbeitnehmer zahlen. Ist diese Entscheidung auch auf andere Branchen zu übertragen?
von Anna Rehfeldt, LL.M.
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