Start Up Business: 3 Fehler die zu Abmahnungen führen können

Wer als sich als Start Up auf dem Markt neu aufstellen und sein Business voranbringen will, der lenkt seinen Fokus und seine Energie gerade in der Gründungsphase in der Regel stark auf seine Produkte und Leistungen. So wichtig wie Werbung, Marketing und Produktverkäufe auch sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sollten dennoch nicht ganz außer Acht gelassen werden. Denn hier lauern Risiken in Form von wettbewerbs-, urheber- oder markenrechtlicher Abmahnungen, die es zu vermeiden gilt. Drei ausgewählte Beispiele zeigen, wo Abmahnungen drohen und wie man sie vermeidet

 

Von Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte

Anna Rehfeldt, LL.M.


Hintergrund

 

Start Up’s und auch jedes andere Unternehmen sollten innovative Geschäftsideen auch gut vermarkten. Wer sein Business voranbringen will, der investiert bestenfalls Zeit, Geld und Kreativität in sein Unternehmen. Um hierbei aber nicht in Abmahnfallen zu tappen, sollten Start Up’s und Unternehmen (mindestens) folgende 3 Fehler kennen und vermeiden. Denn diese können zu Abmahnungen und rechtlichen Auseinandersetzungen führen:

 

  1. Fehler auf der Webseite und im Onlineshop
    Fehler auf der eigenen Webseite und/ oder dem Onlineshop sind deshalb in der Praxis besonders tückisch, da sie von entsprechenden Verbänden oder der Konkurrenz leicht zu finden sind.

    So wurden in letzter Zeit Unternehmen bzw. speziell Onlinehändler abgemahnt, die ein fehlerhaftes Impressum hatten. Es fehlten in den Fällen, die zu einer Abmahnung geführt hatten, unter anderem Angaben zum Namen des Unternehmers/ Onlinehändlers sowie Angaben zur Kontaktaufnahme wie Telefonnummer oder E-Mailadresse. Diese und weitere Angaben sind aber unter anderem bei Angeboten über den Fernabsatzhandel (Onlineshop, Verkaufsplattformen) zwingend erforderlich.

    Achtung: Das gilt auch für Verkaufsplattformen wie eBay, Amazon, Etsy und Co.

    Wer als Start Up also auf seiner eigenen Webseite oder im Onlineshop sowie auf Verkaufsplattformen gewerblich aktiv ist, hat zwingend Angaben zu seiner Person (Name, Firma) und Angaben zur Kontaktaufnahme (Telefonnummer, E-Mail, Fax) zu machen, was im Impressum erfolgen sollte. Verstöße gegen diese Pflichtinformationen können zu Abmahnungen führen.

    Neben diesen Pflichtinformationen haben Start Up’s und Unternehmen außerdem darauf zu achten, dass sie in ihrem Impressum einen aktiven (!) Link zur OS-Plattform vorhalten. Das heißt der Nutzer muss durch Anklicken des Links direkt zur OS-Plattform weitergeleitet werden. Verstöße hiergegen können ebenfalls zu einer Abmahnung führen.

    Fehler auf der Webseite und im Onlineshop sowie auf Verkaufsplattformen, die zu einer Abmahnung führen können, können außerdem sein: fehlende Angaben darüber, wann der Verbraucher-Kunde eine verbindliche Bestellung vornimmt und zu welchem Zeitpunkt es zu einem Vertragsschluss kommt.

    Achtung: Diese Angaben sind bei Angeboten gegenüber Verbrauchern unbedingt rechtzeitig vorzunehmen, idealer Weise in den AGB. Anderenfalls können Abmahnungen drohen.

    Zudem haben Start Up’s und Unternehmen darauf zu achten, dass sie dem Verbraucherkunden rechtzeitig mitteilen, ob der Vertragstext gespeichert wird und ob eine Zugangsmöglichkeit des Verbrauchers nach Vertragsschluss zum Vertragstext besteht und wie diese aussieht.

    In diesem Zusammenhang führen auch Fehler bei der Angabe des Gesamt- und des Grundpreises immer wieder zu Abmahnungen, sodass Start Up’s und Unternehmen auch hier genau prüfen sollten, ob alle für sie einschlägigen rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, um Abmahnungen zu vermeiden.

    Das gilt auch für die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular, die in der Praxis ebenfalls immer wieder aufgrund von Fehlern abgemahnt werden.

  2. Unwirksame AGB Klauseln
    Auch wenn es keine explizite Pflicht zur Nutzung von AGB gibt, so können AGB doch sehr hilfreich sein, insbesondere wenn es darum geht, die Fülle von Pflichtinformationen einzuhalten.

    Aber auch um seine eigene Rechte optimal auszugestalten kann es für Start Up’s empfehlenswert sein, AGB vorzuhalten.

    Allerdings zahlt es sich hier aus, wenn man sich die AGB rechtlich absichern lässt. Denn wenn in den einzelnen AGB Klauseln oder aber in der Gesamtschau aller AGB Klauseln Fehler enthalten sind, etwa durch die Verwendung von unwirksamen AGB Klauseln, kann dies zu Abmahnungen durch beispielsweise Verbraucherschutzverbände führen.


    Praxistipp: Auch wenn die Erstellung oder Prüfung von AGB einen Kostenfaktor darstellen, sollten Start Up’s hier in sich und in ihr Business investieren. Denn die rechtliche Auseinandersetzung im Nachgang, ist oftmals teurer.

    So ist beispielsweise die AGB Klausel „Der Kunde muss die Ware nach Übergabe unverzüglich auf Schäden und auf Vollständigkeit hin überprüfen und uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tage ab Übergabe schriftlich anzeigen. Anderenfalls entfallen die Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung. Transportschäden hat der Kunde dem Transportführer gegenüber sofort mittels Einschreiben mit Rückschein zu rügen.“ unwirksam und kann abgemahnt werden. Eine solche AGB Klausel verstößt gegen die gesetzliche Regelung in § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB, da die AGB Klausel faktisch die gesetzliche Gewährleistungsfrist unzulässig verkürzt.

    Wie so oft stecken gerade in den AGB die Fehler im Detail. Denn neben der Unwirksamkeit einzelner AGB Klauseln, können auch AGB unwirksam sein, wenn sich einzelnen Klauseln untereinander widersprechen, was oftmals zwischen den AGB Klauseln zur Gewährleistung und den AGB Klauseln zur Haftung der Fall ist. Hier zahlt sich die Investition in eine AGB Prüfung in der Regel mehr als aus.

  3. Unberechtigte Nutzung von Produktbildern/ Produktbeschreibungen
    Als Klassiker lässt sich der dritte Fehler bezeichnen, der zu Abmahnungen führen kann. Wer als Start Up oder als Unternehmen auf seiner Webseite, in seinem Onlineshop, auf Verkaufsplattformen oder aber auch auf Social Media urheberrechtlich geschützte Produktbilder und/ oder Produktbeschreibungen verwendet, ohne dies von Rechteinhaber lizensiert haben zu lassen, kann mit einer Abmahnung rechnen.

    Je nach Umfang und Ausmaß der Nutzung der urheberrechtlich geschützten Bilder und Beschreibungen können die Abmahnungen beträchtliche Summen ausmachen, die gerade Start Up’s mit wenig wirtschaftlichem Puffer in eine Schieflage bringen können. Dies sollte man unbedingt vermeiden und sich entweder die entsprechenden Lizenzen einholen oder aber eigene Produktfotos anfertigen und nutzen.


    Praxistipp: Ob und wann solche Postings in den sozialen Medien als Werbung gekennzeichnet werden müssen, kann hier nachgelesen werden.

 

Fazit

Gerade Start Up’s sollten zu Beginn die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und beachten. Wer hier unsicher ist, sollte die Investition in eine rechtliche Prüfung der eigenen Webseite, des Onlineshops, der Werbekampagne, der AGB und dergleichen nicht scheuen. Dies zahlt sich im Regelfall aus und schützt zugleich die Reputation. Und schließlich können sich Start Up’s so auf ihre Kerntätigkeit konzentrieren und das Konvolut an rechtlichen Themen outsourcen!

 

Anna Rehfeldt, LL.M.

Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte 


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