Als Rechtsanwältin unterliege ich bei der Berechnung meiner Vergütung im gerichtlichen Bereich den gesetzlichen Regelungen
des RVG. Im außergerichtlichen Bereich sind Vergütungsvereinbarungen durch den Gesetzgeber zugelassen. Hierbei kommen sowohl Vereinbarungen nach Stundensätzen als auch durch Pauschal-
bzw. Honorarvereinbarungen in Betracht. Aufgrund der unterschiedlichen Sachverhalte und des Umfangs des jeweiligen Mandats sind allgemeine Angaben zur Art und Höhe leider nicht
möglich.
In jedem Fall informiere ich Sie aber vor Erteilung des Mandats über die voraussichtlich anfallenden Kosten, die
Möglichkeiten der Kostentragung des Gegners sowie der sonstigen Gestaltungsmöglichkeiten.
Kontaktieren Sie mich einfach.