Kosten

Als Rechtsanwältin unterliege ich bei der Berechnung meiner Vergütung im gerichtlichen Bereich den gesetzlichen Regelungen des RVG. Im außergerichtlichen Bereich sind Vergütungsvereinbarungen durch den Gesetzgeber zugelassen. Hierbei kommen sowohl Vereinbarungen nach Stundensätzen als auch durch Pauschal- bzw. Honorarvereinbarungen  in Betracht. Aufgrund der unterschiedlichen Sachverhalte und des Umfangs des jeweiligen Mandats sind allgemeine Angaben zur Art und Höhe leider nicht möglich.

In jedem Fall informiere ich Sie aber vor Erteilung des Mandats über die voraussichtlich anfallenden Kosten, die Möglichkeiten der Kostentragung des Gegners sowie der sonstigen Gestaltungsmöglichkeiten.

 

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