Gewinnspiele sind für Unternehmen ein erstklassiges Marketinginstrument um auf sich und seine Produkte aufmerksam zu machen. Zugleich können durch
Gewinnspiele die Besucherzahlen und die Reichweite auf der Webseite oder dem Social Media Account erhöht und Produkte zu Testzwecken verteilt werden, inklusive der Chance auf Folgekäufe und
Weiterempfehlungen. Gewinnspiele können also für Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen zu einem Mehrwert führen, vorausgesetzt man führt die Gewinnspiele auch rechtlich richtig
durch.
von Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte
Anna Rehfeldt, LL.M
Hintergrund
Unternehmen können mit Hilfe von Gewinnspielen schnell und vor allem kostengünstig eine Vielzahl von potenziellen Kunden ansprechen bzw. im Rahmen von Gewinnspielen auf Social Media, eine große Zahl von neuen Followern generieren und zugleich die Reichweite steigern, beispielsweise durch Verlinkungen, Weiterempfehlungen etc.
Allerdings gelten sowohl bei der Durchführung von Gewinnspielen über die eigene Webseite als auch bei der Durchführung über die Social Media Kanäle gesetzliche Rahmenbedingungen, die es einzuhalten gilt, will man keine kostenpflichtige Abmahnung riskieren.
Achtung: Abmahnungen können sowohl von Seiten der Konkurrenz als auch von Verbraucher- bzw. Wettbewerbsvereinen drohen.
Gewinnspiele sind sogenannte „geschäftliche Handlungen" im Sinne des Wettbewerbsrechts, was dazu führt, dass u.a. auch die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden müssen.
Achtung: Da bei einem Gewinnspiel in der Regel auch personenbezogene Daten der jeweiligen Teilnehmer verarbeitet werden (z.B. zur Gewinnbenachrichtigung) müssen neben den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Unternehmen sind als Veranstalter von Gewinnspielen nämlich im Regelfall als datenschutzrechtlich Verantwortliche anzusehen. Zum Datenschutz siehe hier.
Gewinnspiele richtig durchführen: Die Grundregeln
Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht kann man sich als Faustformel bei der Durchführung von Gewinnspielen folgendes merken:
Gewinnspiele dürfen als geschäftliche Handlung von Unternehmen nicht unlauter sein.
Was heißt diese abstrakte Formulierung nun aber konkret?
Wie so oft kommt es auch bei der richtigen Ausgestaltung und Durchführung von Gewinnspielen stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.
Gleichwohl gelten übergreifend folgende, nicht abschließende Grundregeln:
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Gewinnspiele auf der eigenen Webseite oder auf dem Social Media Account müssen transparent sein,
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Gewinnspiele auf der eigenen Webseite oder auf dem Social Media Account dürfen keine irreführenden Angaben enthalten und
- Gewinnspiele auf der eigenen Webseite oder auf dem Social Media Account dürfen keine Gewinne versprechen, die tatsächlich nicht vergeben werden.
Beispiel: Ein Gewinnspiel darf beim Verbraucherkunden nicht den unzutreffenden Eindruck erwecken, dass durch den Kauf von einem bestimmten Produkt des Unternehmens die Gewinnchancen erhöht werden, obwohl der Kauf des Produktes keine zwingende Teilnahmevoraussetzung für das Gewinnspiel darstellt.
Praxistipp: Anders als noch vor der Ende 2015 erfolgten Reform des Wettbewerbsrecht ist es mittlerweile zulässig, die Teilnahme an einem Gewinnspiel vom Kauf eines Produktes abhängig zu machen. Das heißt, der Erwerb von Produkten kann mit der Gewinnspielteilnahme gekoppelt werden.
Achtung: Eine Kopplung ist aber beispielsweise dann wiederum unlauter und damit unzulässig, wenn der Gewinn eine derart hohe Anlockwirkung entfaltet, sodass nicht mehr von einer freien/ vernünftigen Entscheidungsfähigkeit des Verbrauchers beim Kauf des Produktes ausgegangen werden kann. Wann eine derart hohe Anlockwirkung anzunehmen ist, ist vom Einzelfall abhängig.
Gewinnspiele richtig gestalten und durchführen!
Bei der Ausgestaltung und Durchführung von Gewinnspielen gibt es, neben den vorgenannten allgemeinen Grundsätzen, noch einige weitere rechtliche Fallstricke, die es
zu beachten und zu vermeiden gilt:
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Sowohl das Gewinnspiel als auch die Webseite bzw. der Social Media Beitrag, auf dem das Gewinnspiel
angekündigt wird, müssen bereits sämtliche relevanten Informationen und Bedingungen klar, eindeutig und transparent enthalten.
Praxistipp: Die Bedingungen und Informationen zum Gewinnspiel dürfen weder versteckt noch durch andere Informationen in den Hintergrund gedrängt werden.
Achtung: Wird der Gewinn durch Bilder dargestellt sind sowohl etwaige Urheber- als auch Markenrechte zu beachten.
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Die Teilnahmebedingungen müssen alle gesetzlich geforderten, relevanten Informationen und Hinweise
enthalten.
Praxistipp: Am Ende des Beitrages steht eine kostenfreie Checkliste zu den Teilnahmebedingungen zum Download bereit.
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Bei der Ausgestaltung und Durchführung von Gewinnspielen sind zudem die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten. Das heißt, es muss
insbesondere der Grundsatz der Datensparsamkeit bei der Durchführung eines Gewinnspiels eingehalten werden.
Praxistipp: Die Datenerhebung der Teilnehmer sollte aus diesem Grund auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden.
In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu achten, dass die Datenschutzerklärung leicht zugänglich bzw. in den Teilnahmebedingungen genau erläutert ist.
Achtung: Soll der Gewinner des Gewinnspiels namentlich veröffentlicht werden, ist hierfür in der Regel eine (wirksame) Einwilligung erforderlich, die vor (!) der Veröffentlichung einzuholen ist. Dies kann entweder bei der Teilnahme oder aber auch noch nachträglich im Zusammenhang mit der Gewinnbenachrichtigung erfolgen.
Praxistipp: Am Ende des Beitrages steht eine kostenfreie Checkliste zu den Teilnahmebedingungen zum Download bereit.
Kopplung: Gewinnspiel und Newsletter
Will man die Gewinnspielteilnahme zugleich auch mit der Anmeldung für einen Newsletter koppeln, ist dies zwar grundsätzlich möglich, wobei es hier auch wieder auf den Einzelfall ankommt. Zudem sollte die Kopplung auch nur unter Berücksichtigung folgender Punkte erfolgen:
- Datenschutz: Die Anmeldung zum Newsletter bedarf einer (separaten) Einwilligung im sog. double-opt-in-Verfahren und
- die Newsletteranmeldung darf die Entscheidungsfreiheit der Teilnehmer (Verbraucher) nicht unangemessen beeinflussen (in Bezug auf den potenziellen Gewinn)
Social Media und Gewinnspiele
Gewinnspiele werden in der Praxis nicht nur auf der Webseite des Unternehmens durchgeführt. Mittlerweile sind Gewinnspiele auch auf den Social Media Kanälen nicht mehr wegzudenken. Denn Unternehmen haben im Verlauf die unternehmerische Tätigkeit mehr und mehr auch auf die Social Media Plattformen verlegt. Was gilt hier aber bei der Durchführung von Gewinnspielen?
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Zunächst gelten auch auf den Social Media Plattformen die vorgenannten allgemeinen Grundsätze;
- Zusätzlich müssen Unternehmen bei der Ausgestaltung und Durchführung von Gewinnspielen auch noch die Vorgaben der jeweiligen Plattformen (z.B. Instagram, Twitter, Facebook, YouTube und Co.) einhalten.
Praxistipp: Unternehmen sollten die jeweils einschlägigen Vorgaben der einzelnen Plattform vorab genau prüfen (lassen), insbesondere da sich die Regelungen der jeweiligen Plattformen zum Teil deutlich voneinander unterscheiden.
Fazit
Gewinnspiele halten für Unternehmen eine Vielzahl von Möglichkeiten bereit, sich und seine Produkte schnell, reichweitenstark und kostengünstig zu vermarkten. Diese Möglichkeiten sollten Unternehmen nicht durch Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten schmälern. Insoweit sollten Gewinnspiele und Teilnahmebedingungen stets transparent, wahrheitsgemäß und nicht irreführend sein sowie alle datenschutzrechtlichen Informationen leicht zugänglich bereithalten.
Wer sich bei der Ausgestaltung und Durchführung unsicher ist, sollte dies vorab rechtlich prüfen lassen.
Anna Rehfeldt, LL.M.
Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte