Artikel mit dem Tag "vertragsrecht"



Mängel am Bau sorgen in der Praxis immer wieder zu Auseinandersetzungen. Sei es dass die Frage im Raum steht, ob überhaupt ein Mangel vorliegt oder ob nicht lediglich von Verschleißt auszugehen ist. Oder es wird darum gestritten, worauf der Mangel beruht. Liegt ein Mangel in der Planung des Auftraggebers vor oder beruht der Mangel auf einer mangelhaften Bauausführung. In jedem Fall müssen Auftragnehmer aufpassen und rechtzeitig handeln - Stichwort: Bedenkenanzeige.
Wer nachträglich seine AGB ändern will, kann dies auf zwei Wegen tun. Eine Möglichkeit ist die Änderung der AGB im Einvernehmen mit dem Vertragspartner. Die zweite Möglichkeit der nachträglichen Änderung von AGB ist, sich auf eine Änderungsklausel in den ursprünglichen AGB zu berufen. Hierbei gibt es aber einige rechtliche Fallstricke die es zu vermeiden gilt.
Auftragnehmer haben Nachtragsangebote immer rechtzeitig vor der Ausführung ihrer Leistungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Widerspricht der Auftraggeber den rechtzeitig zugegangenen Preisen aus dem Nachtrag nicht, kann dies im Einzelfall als Zustimmung zu den im Nachtrag aufgeführten Preisen zu werten sein.
Wer ein Bauvorhaben realisieren will, sollte stets mit einer fundierten Planung beginnen. Denn das stellt den Grundstein für Erfolg oder Misserfolg des Bauvorhabens dar. Wen trifft aber die Planungsverantwortung, wenn hierzu im Vertrag nicht geregelt ist? Muss der Auftragnehmer im Fall von Mängeln dann die Kosten für die Mängelbeseitigung durch Dritte zahlen, wenn er (der Auftragnehmer) keine Planung ausgeführt hat?
Die Steigerungen der Materialpreise sowie der Energiekosten bringen Unternehmen immer häufiger in prekäre wirtschaftliche Situationen und Schwierigkeiten. Können Preisanpassungs- und Stoffpreisgleitklauseln die Folgen der Preissteigerungen etwas abfedern und falls ja, wie wendet man die Preisanpassungs- und Stoffpreisgleitklauseln in der Praxis rechtlich richtig an?
Das Widerrufsrecht gilt auch bei einem Bauvertrag, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen worden ist. Um im Fall eines Widerrufs Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu erhalten, sollten Unternehmen entsprechende Widerrufsbelehrungen vornehmen.
Neues Gewährleistungsrecht 2022 – Teil 2
Teil 2 zu „Neues Gewährleistungsrecht 2022“ befasst sich mit den Auswirkungen des neuen Gewährleistungsrechts auf den Verkauf von Mängelexemplaren, B-Waren und Ausstellungsstücken. Zudem wird auf die geänderten Verjährungsfristen, Gewährleistungsrechte und den Regress beim Hersteller eingegangen.
Neues Gewährleistungsrecht 2022 – Teil 1
Das neue Jahr beginnt rechtlich mit einer umfassenden Reform des Gewährleistungsrechts. Auf was müssen Unternehmen sich jetzt einstellen? Wie müssen Verträge, AGB und Produktbeschreibungen formuliert werden, um nicht in eine Haftungsfalle zu tappen? Eine kompakte Zusammenfassung!
AGB sind sowohl im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern (B2C) als auch zwischen Unternehmern (B2B) ein wichtiges Tool, um sich in der Praxis die Arbeit zu erleichtern und um sich zugleich seine Rechte zu sichern. Die inhaltlich besten AGB nützen aber wenige, wenn die AGB nicht wirksam einbezogen wurden. Welche Voraussetzungen gelten nun aber bei der Einbeziehung von AGB zwischen Unternehmern? Reicht eine langjährige Geschäftsbeziehung schon aus?
In der Praxis kommen häufig Fälle vor, in denen die Kunden Mängel rügen, die tatsächlich keine Mängel im Sinne der Gewährleistung sind. Das können zum Beispiel Abnutzungen, Verschleiß oder aber ein Fehlgebrauch sein. Wer muss in diesen Fallkonstellationen nun aber die Kosten für die Prüfung der unberechtigten Mängelrüge sowie die Kosten für den Rückversand zahlen?

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