Artikel mit dem Tag "datenschutz"



Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirft neben Fragen zu den Anforderungen und Abläufen innerhalb des Unternehmens (Stichwort: Verarbeitungsverzeichnis, Informationspflichten, Auftragsverarbeitung etc.) auch Fragen im Bereich Onlinemarketing auf. Was muss auf der Webseite stehen? Was ist auf den Social Media Kanälen wie Instagram, Facebook & Co. zu beachten und muss ich als Influencer auch eine Datenschutzerklärung vorhalten?
Seit ihrer Geltung von vor über einem Jahr führt die Frage nach der Abmahnfähigkeit von Verstößen gegen die Bestimmungen der DSGVO immer noch zu Diskussionen. Eine abschließende Klärung ist bislang noch nicht erfolgt, sodass in der Praxis insoweit erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen. Das Landgericht Stuttgart hat in einem Urteil (Az. 35 O 68/18 KfH) zu dieser Problematik Stellung genommen. von Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M.
Wer derzeit eine Abmahnung per E-Mail erhält, sollte vorsichtig sein. Es sind Fake-Abmahnungen im Umlauf. Grund der Abmahnung sei ein behaupteter Verstoß gegen die Informationspflichten gemäß Art. 13 EU-DSGVO. Diese Abmahnungen haben zudem noch einen Anhang unbekannten Inhalts.
Oftmals zahlen Kunden und Geschäftspartner die Rechnungen des Unternehmers nicht fristgerecht, sei es weil sie es nicht können oder es nicht wollen. Gleich aus welchem Grund die Zahlung ausbleibt, der Unternehmer geht in diesen Konstellationen in Vorleistung und trägt das Ausfallrisiko. Eine gesetzliche Möglichkeit den säumigen Schuldner an seine Zahlungspflichten zu erinnern ist die Mahnung. Kann eine hierin enthalten Androhung einer Schufa-Mitteilung bei Nichtzahlung aber...
Nachdem das Landgericht Würzburg in einem einstweilgien Verfügungsverfahren beschlossen hatte, dass eine falsche Datenschutzerklärung kostenpflichtig abgemahnt werden könne, hat das Landgericht Bochum nun eine gegenteilige Entscheidung getroffen. Demnach können Fehler in Bezug auf die Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO nicht von einem Wettbewerber abgemanht werden.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sowohl vor als auch nach ihrer Geltung seit dem 25.05.18 für viel Diskussion und Unsicherheit geführt. Ein umstrittenes Thema ist, ob Verstöße gegen die DSGVO auch einen Wettbewerbsverstoß darstellen und in Folge dessen kostenpflichtig abgemahnt werden können. Das Landgericht Würzburg hat hierzu nun entschieden.
Zwar ist die befürchtete erste Abmahnwelle wegen Verstößen gegen die Regelungen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgeblieben. Aktuell versuchen aber dubiose Unternehmen auf andere Art und Weise Geld mit den Untersicherheiten zum Datenschutz zu machen. Das Vorgehen entspricht demjenigen, aus den bekannten „Branchenbuchabzock-Fällen“
Betriebsfeiern werden das ganze Jahr über durchgeführt. Das reicht von Messeveranstaltungen über Sommer- und Weihnachtsfeiern bis hin zu Jubiläen und Geburtstagsfeiern. Neben dem organisatorischen Aufwand darf die rechtliche Seite solcher Feiern nicht vernachlässigt werden, wenn die Feier nicht in einem teuren Rechtsstreit enden soll. Was Betriebsfeiern im Lichte der DSGVO bedeuten, wird nachfolgend in einer Übersicht erläutert.
Neuveröffentlichung: Praxishandbuch Fahrzeughandel - Rechtssicherheit für Kfz-Profis - 1. Auflage 2018 von Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragten Anna Rehfeldt, LL.M.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar. Im Hinblick auf die Umsetzungsfrist, stellt sich bei vielen Unternehmen die Frage: Brauche ich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten und was sagt das Gesetz?

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