Artikel mit dem Tag "Urheberrecht"
Werbetexte, Produktbeschreibungen und Werbeslogans sollten stets eine gewisse schöpferischen Eigenart aufweisen, um Schutz nach dem Urheberrecht genießen zu können. Standardisierte Gebrauchsanweisungen und Werbefloskeln genießen demnach im Regelfall keinen Schutz nach dem Urheberrecht.
Start Up‘s und Unternehmen, die schon einmal eine Abmahnung erhalten haben, wissen was damit alles verbunden ist. Neben Zeit, Geld und Nerven, löst eine Abmahnung in der Regel zugleich auch eine ganze Kaskade an weiteren Pflichten aus. Andersherum haben Start Up’s und Unternehmen, die viel Geld in ihre Produktbilder, Grafiken, Designs und Werbekampagnen gesteckt haben, auch ein berechtigtes Interesse daran, dass diese Bilder nicht einfach kopiert und unbefugt weiterverwendet werden. Liegt...
Logos, Produkt- oder Referenzbilder oder Fotos von Mitarbeitern - Bilder, Logos und Grafiken sind mittlerweile Pflicht auf der eigenen Webseite. Aber welche Bilder und Grafiken darf ich als Unternehmer auf meiner Webseite überhaupt veröffentlichen, ohne gleich eine Abmahnung zu kassieren? Und was gilt für fremde Marken, etwa von den Social-Media Plattformen wie Facebook, Twitter, Insatgram, YouTube & Co.? Darf ich diese auf meiner Webseite einbinden?
Die sozialen Netzwerke leben von den Filmen, Bildern und Beiträgen ihrer Nutzer. Aus urheberrechtlicher Sicht haben die Nutzer der jeweiligen Plattformen, egal ob Influencer, Unternehmer oder Privatperson jedoch einiges zu beachten. Denn Verstöße können mit teuren Abmahnungen enden. von Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M.
Bilder spielen im Internet eine wesentliche Rolle. Sei es um seine Produkte im Onlineshop besser darstellen und verkaufen zu können oder um als Blogger seine neuesten Reisen, Erfahrungen, Rezepte oder Stylings zu präsentieren. Bilder sind schlussendlich auch bei Influencern ein absolutes Muss. Rechtlich lauern bei der Bildnutzung im Internet allerdings auch erhebliche Stolperfallen, die zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen können. von Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind häufig als Kleingedrucktes mit einem erheblichen Umfang vorzufinden. AGB sollen wesentliche Bedingungen für eine Vielzahl von Verträgen regeln, sodass hierüber nicht bei jedem Vertrag neu verhandelt werden muss. Im digitalen Zeitalter findet man mittlerweile aber auch andere Formen, wie Grafiken und Piktogramme, die ein Teil der AGB wiedergeben. Das ist rechtlich zulässig. von Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M.
Wer sein Unternehmen richtig präsentieren will und die Professionalität seiner Arbeit auch nach außen erkennbar machen will, kann sich für die eigene Außendarstellung einen Fotografen nehmen. Wird bei der späteren Veröffentlichung der Name des Fotografen aber nicht genannt und hat der Fotograf hierauf auch nicht verzichtet, kann dies kostenpflichtig abgemahnt werden.
Die eigene Homepage ist die digitale Visitenkarte von Unternehmen. Für die Erstellung einer professionellen Internetseite, mit der sich Unternehmen identifizieren können und die das eigene Geschäft optimal repräsentieren, werden oftmals erfahrene und ausgebildete Webdesigner oder Werbeagenturen beauftragt. Kommt es hierbei allerdings zu Urheberrechtsverstößen, stellt sich die Frage nach der Haftung.
Wenn es um den Schutz von Produktbildern geht, treffen verschiedene Rechtsgebiete aufeinander. Es gilt Marken- und Designrechte zu beachten, keine Irreführung im Sinne des Wettbewerbsrechts hervorzurufen und als dritter Punkt ist schließlich noch das Urheberrecht zu berücksichtigen. Handelt es sich bei den Bildern jedoch um reine Computergrafiken, ist der urheberrechtliche Schutz fraglich!
Das eigene Unternehmen, der eigene Shop oder Blog sowie das Profil bei Facebook, Twitter, Xing und Co. - egal welchen Internetauftritt man wählt, Fotos gehören einfach dazu. Von Produktbildern über Referenzen bis zum Mitarbeiterfoto nutzen viele Unternehmer den Vorteil von Bildern um sich und ihr Unternehmen zu präsentieren. Aber nicht alles was geht ist auch erlaubt!