Artikel mit dem Tag "Baurecht"



Mängel am Bau sorgen in der Praxis immer wieder zu Auseinandersetzungen. Sei es dass die Frage im Raum steht, ob überhaupt ein Mangel vorliegt oder ob nicht lediglich von Verschleißt auszugehen ist. Oder es wird darum gestritten, worauf der Mangel beruht. Liegt ein Mangel in der Planung des Auftraggebers vor oder beruht der Mangel auf einer mangelhaften Bauausführung. In jedem Fall müssen Auftragnehmer aufpassen und rechtzeitig handeln - Stichwort: Bedenkenanzeige.
Wird ein Auftragnehmer mit dem Bau eines neuen Gebäudes oder mit vergleichbaren Sanierungsarbeiten von einem Verbraucher-Auftraggeber beauftragt, können die besonderen Regelungen zu einem Verbraucherbauvertrag greifen - mit erheblichen Folgen für den Auftragnehmer. Liegt ein Verbraucherbauvertrag aber auch bei der Beauftragung von Einzelgewerken vor?
Auftragnehmer haben Nachtragsangebote immer rechtzeitig vor der Ausführung ihrer Leistungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Widerspricht der Auftraggeber den rechtzeitig zugegangenen Preisen aus dem Nachtrag nicht, kann dies im Einzelfall als Zustimmung zu den im Nachtrag aufgeführten Preisen zu werten sein.
Kündigen Auftraggeber den Werkvertrag oder den Bauvertrag im Wege einer sogenannten freien Kündigung gemäß § 648 BGB, stellt sich für Auftragnehmer die Frage: Bekomme ich dennoch meinen Werklohn? Was ist mit der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil meiner Arbeiten, die ich aufgrund der Kündigung nun nicht mehr erbringen kann? Hierzu hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Entscheidung getroffen.
Wer ein Bauvorhaben realisieren will, sollte stets mit einer fundierten Planung beginnen. Denn das stellt den Grundstein für Erfolg oder Misserfolg des Bauvorhabens dar. Wen trifft aber die Planungsverantwortung, wenn hierzu im Vertrag nicht geregelt ist? Muss der Auftragnehmer im Fall von Mängeln dann die Kosten für die Mängelbeseitigung durch Dritte zahlen, wenn er (der Auftragnehmer) keine Planung ausgeführt hat?
Bedenkenanzeigen wegen fehlerhafter Planung oder wegen unzureichender Leistungen der Vorgewerke sollten immer schriftlich und stets gegenüber dem Auftraggeber angezeigt werden. Ausnahmsweise kann die Bedenkenanzeige aber auch nur an den Bauleiter gerichtet werden, vorausgesetzt der Bauleiter ist beim Auftraggeber fest angestellt. Hier kommt es auf den Einzelfall an.
Die Steigerungen der Materialpreise sowie der Energiekosten bringen Unternehmen immer häufiger in prekäre wirtschaftliche Situationen und Schwierigkeiten. Können Preisanpassungs- und Stoffpreisgleitklauseln die Folgen der Preissteigerungen etwas abfedern und falls ja, wie wendet man die Preisanpassungs- und Stoffpreisgleitklauseln in der Praxis rechtlich richtig an?
Das Widerrufsrecht gilt auch bei einem Bauvertrag, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen worden ist. Um im Fall eines Widerrufs Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu erhalten, sollten Unternehmen entsprechende Widerrufsbelehrungen vornehmen.
Angebotsunterlagen beinhalten insbesondere im Baubereich, aber auch für die Erstellung einer Webseite, eines Design oder im Bereich von Architektenleistungen umfangreiche Angaben zu den einzelne Leistung. Zum Teil sind bereits im Angebot selbst, technische Ausführungen, Zeichnungen und Abbildungen enthalten. Können diese Unterlagen durch den Kunden oder der Konkurrenz ungefragt verwendet werden? Oder bestehen urheberrechtliche Ansprüche des Anbieters an den Angebotsunterlagen?
Seit dem 13.06.2014 gelten eine Vielzahl neuer Regelungen im Verbraucherrecht. Was vielen bislang nicht bewusst ist: Widerrufsrechte und Informationspflichten bestehen nicht nur im Onlinehandel. Auch Handwerksbetriebe, die Verträge „vor Ort beim Kunden“ abschließen, müssen zum Beispiel über das Widerrufsrecht belehren! Ohne Belehrung laufen Unternehmen Gefahr auf ihren Kosten sitzen zu bleiben und es drohen kostenpflichtige Abmahnungen!

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