Artikel mit dem Tag "Arbeitsrecht"



Seit dem 01. August 2022 gelten die neuen und erweiterten Informationspflichten nach dem Nachweisgesetz. Was heißt das für Unternehmen und Arbeitgeber nun aber in der praktischen Umsetzung genau? Können alte Arbeitsvertragsmuster noch genutzt werden? Und was droht bei Verstößen gegen die Neuregelungen im Nachweisgesetz?
Die Website eines Unternehmens ist die digitale Visitenkarte und heutzutage nicht mehr wegzudenken. Neben Angaben zum Leistungsangebot, Referenzen und den Produkten, werden häufig auch die Inhaber und Mitarbeiter des Unternehmens mit Namen und Foto veröffentlicht. Scheidet ein Mitarbeiter später aus dem Unternehmen aus, muss die Website des Unternehmens entsprechend berichtigt werden.
Neben der klassischen Werbung in Printmedien und der eigenen Unternehmenshomepage, sind die Social Media Plattformen mittlerweile ein gängiges Werbemittel. Liken, Teilen oder twittern die eigenen Mitarbeiter Posts vom Unternehmen, kann dies als kennzeichnungspflichtige Werbung gelten. Wer hiergegen verstößt riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung. Und was ist aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten?
Werden die eigenen Arbeitnehmer für die Konkurrenz tätig, stellt dies in der Regel einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot dar. Das Wettbewerbsverbot von Arbeitnehmern ist jedem Arbeitsverhältnis immanent und muss nicht ausdrücklich vereinbart werden. Wollen Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund der Tätigkeit für die Konkurrenz kündigen, stellt sich die Frage nach Beweisen. Kann das Ergebnis eines Detektiveinsatzes verwertet werden?
Auch wenn in einem Unternehmen die Internetnutzung durch Arbeitnehmer während der Arbeitszeit erlaubt ist, so ist und bleibt das Filesharing verboten. Laden sich Mitarbeiter illegal geschützte Dateien und Musik auf den Betriebscomputer, stellt sich die Frage: Wer haftet im Fall einer Abmahnung?
„Konkurrenz belebt das Geschäft“ - Im Kampf um Kunden sind neben Werbung, Innovationen und Preisen auch schnelle und qualitativ hochwertige Leistungen das A und O. Grundlage jedes Unternehmens sind die eigenen Mitarbeiter. Qualifizierte Arbeitnehmer liefern gute Arbeit, was Kunden mit Folgeaufträgen und Bestellungen belohnen. Was aber, wenn die eigenen Angestellten plötzlich selbst zur Konkurrenz werden? Arbeitgeber haben hier verschiedenen Möglichkeiten!
Derzeit ist eine Art Streikwelle wahrzunehmen. Angefangen vom Lokführerstreik der GDL bei der Bahn, über die Kita bis hin zum öffentlichen Dienst und sogar den Geldtransporten. Alle Zeichen stehen auf Arbeitskampf. Allerdings haben streikende Arbeitnehmer keine absoluten und uneingeschränkten Rechte. Auch sie müssen Grenzen beachten!
Der Streik der GDL bei der Bahn hat heute morgen 2.00 Uhr im Personenverkehr begonnen und soll aller Voraussicht nach bis Sonntag den 9.00 Uhr dauern. Streik ist derzeit aber auch in vielen anderen Branchen an der Tagesordnung: Kita, Geldtransporte und auch im öffentlichen Dienst stehen die Zeichen auf Arbeitskampf. Was gilt aber für den Rest der Bevölkerung - Darf der Arbeitgeber den Lohn bei streikbedingter Verspätung kürzen? Wer trägt in dieser Situation das Wegerisiko?
Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland das viel diskutierte MiLoG. Neben dem gesetzlichen Lohnanspruch von nunmehr mind. 8,50 €/ Std. und den Dokumentationspflichten, ist auch die sog. Auftraggeberhaftung in vielen Punkten noch unklar. Betrifft die Haftung nur die „echte“ Generalunternehmerkonstellation auf dem Bau oder wird jeder Unternehmer erfasst, der Dritte mit Werk- und Dienstleistungen beauftragt? Die weite Haftung würde auch Kfz-Betriebe und Autohäuser erfassen!
Der Zugang einer Kündigung ist zur Fristwahrung von ausschlaggebender Bedeutung. Wann geht eine Kündigung dem Arbeitnehmer aber rechtlich zu? Und wie wirkt sich eine (längerfristige) Abwesenheit des Arbeitnehmers von seiner Wohnung auf den Zugang aus?

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