Artikel mit dem Tag "AGB"



Wer nachträglich seine AGB ändern will, kann dies auf zwei Wegen tun. Eine Möglichkeit ist die Änderung der AGB im Einvernehmen mit dem Vertragspartner. Die zweite Möglichkeit der nachträglichen Änderung von AGB ist, sich auf eine Änderungsklausel in den ursprünglichen AGB zu berufen. Hierbei gibt es aber einige rechtliche Fallstricke die es zu vermeiden gilt.
Die Steigerungen der Materialpreise sowie der Energiekosten bringen Unternehmen immer häufiger in prekäre wirtschaftliche Situationen und Schwierigkeiten. Können Preisanpassungs- und Stoffpreisgleitklauseln die Folgen der Preissteigerungen etwas abfedern und falls ja, wie wendet man die Preisanpassungs- und Stoffpreisgleitklauseln in der Praxis rechtlich richtig an?
Um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ranken sich diverse Mythen. Von Preiserhöhungen, über Rücktrittsrechte bis hin zum Ausschluss der Haftung und der Gewährleistung ist alles dabei. Aber wie ist es richtig?
AGB können Fluch und Segen zugleich sein. Für Unternehmer können AGB immer dann nützlich und hilfreich sein, wenn sie richtig eingesetzt werden. Allerdings haben sich im Laufe der Zeit einige Mythen rund um das Thema AGB gebildet, die es aufzuklären gilt.
In der Praxis besteht ein besonderes Bedürfnis danach, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nachträglich ändern zu können. Zwar gilt im Grundsatz, dass Verträge nachträglich nur einvernehmlich, das heißt nur mit Zustimmung des Vertragspartners geändert werden können. Wer jedoch in seinen AGB wirksam einen Änderungsvorbehalt aufgenommen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen seine AGB nach Vertragsschluss auch einseitig ändern. von Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M.
In Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden eine Vielzahl von Regelungen getroffen, die Unternehmen die Vertragsgestaltung in der Praxis erleichtern sollen. Ein Regelungskomplex ist hierbei die Haftung bzw. die Haftungsbeschränkung. Grundsätzlich kann die Haftung in den AGB tatsächlich ausgeschlossen oder beschränkt werden. Für die Wirksamkeit einer solchen AGB-Klausel kommt es aber maßgeblich auf die Formulierung an. von Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M.
Die Frage ob man Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nachträglich ändern kann, stellt sich vielen Unternehmen. Sei es, dass man sein eigenes Geschäftsmodell erweitert, die Vertriebskanäle ändert oder sonstige Umstände eine Anpassung der AGB im Nachgang erforderlich machen. Ausgeschlossen ist eine nachträgliche Änderung von AGB grundsätzlich nicht, vorausgesetzt man beachtet einige Eckpunkte von Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind in der Praxis mittlerweile Standard. Zwar besteht grundsätzlich keine Pflicht AGB vorzuhalten, gleichwohl können durch AGB die gesetzlichen Informationspflichten effizient erfüllt und um immer wiederkehrende Fragestellungen einheitlich geregelt werden. Ein für Unternehmer wichtiger Teil ist die Haftung. Kann ich diese in AGB generell ausschließen oder zumindest beschränken und was ist mit einem Haftungsausschluss in AGB bei höherer Gewalt? von...
Unternehmen werben heutzutage zwar vielfach über soziale Netzwerke und digitale Medien. Gleichwohl ist die Printwerbung aber nach wie vor noch ein weiterer, häufig genutzter Werbekanal. Bei der Werbung müssen Unternehmen unter anderem die Informationspflichten im Sinne des § 5a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) erfüllen. Reicht der Platz in der Printwerbung nicht aus, stellt sich die Frage: Kann ich die Informationspflichten durch einen Verweis auf meine eigene Webseite...
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind häufig als Kleingedrucktes mit einem erheblichen Umfang vorzufinden. AGB sollen wesentliche Bedingungen für eine Vielzahl von Verträgen regeln, sodass hierüber nicht bei jedem Vertrag neu verhandelt werden muss. Im digitalen Zeitalter findet man mittlerweile aber auch andere Formen, wie Grafiken und Piktogramme, die ein Teil der AGB wiedergeben. Das ist rechtlich zulässig. von Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M.

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