Beratung im Wettbewerbs- und Urheberrecht bundesweit und in Berlin

Wettbewerbs- und Urheberrecht

Das Wettbewerbsrecht gliedert sich grundsätzlich in zwei Hauptbereiche. Zum einen umschreibt es das Recht zur Bekämpfung von unlauteren Wettbewerbshandlungen (Stichwort: Abmahnung von Wettbewerbsverstößen) und zum anderen das Recht gegen wettbewerbsbeschränkende Handlungen und Maßnahmen (Kartellrecht).

 

Als Spezialmaterie enthält das Heilmittelwerbegesetz (HWG) zusätzliche Vorgaben für die Werbung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten.

 

Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben stellt eine weitere Besonderheit dar, für die spezielle Regelungen greifen. Hier ist insbesondere die Health Claims Verordnung in der Praxis von erheblicher Bedeutung.

 

Ich berate und unterstütze Unternehmer bei Fragen rund um das Thema Werbung, Abmahnung, Durchsetzung von Ansprüchen und Abwehr von unberechtigten Abmahnungen.

 

Das Urheberrecht, als Recht des geistigen Eigentums, schützt schöpferische Werke vor unberechtigter Verwendung. Hierunter fallen neben Grafikern, Regisseuren, Fotografen und Malern auch Programmierer und Schriftsteller. Auch Privatpersonen genießen urheberrechtlichen Schutz, wenn ihre Leistung eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht.

 

Das Urheberrecht schützt zugleich auch die wirtschaftlichen Aspekte einer Leistung. So können z.B. auch Schauspieler, Hersteller von Tonträgern, Musiker, Produzenten etc. geschützt sein.

 

Unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Verwertung spielen Verträge zwischen dem Urheber und dem Nutzer eine herausragende Rolle. Das sogenannte Urhebervertragsrecht greift diese Konstellation auf und regelt die wesentlichen Grundlagen des Vertragsschlusses. Unter Umständen können aber auch Fallstricke bei der ungeprüften Übernahme der Regelungen folgen. Hierbei sollte stets fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden.

 

Ich berate Sie zu allen Fragen zum Wettbewerbs- und Urheberrecht.