Vertragsgestaltung - AGB - VOB/B

Vertragsgestaltung und VOB/B

Die Vertragsgestaltung ist für kleine und mittelständische Unternehmen und für Handwerksbetriebe von herausragender Bedeutung. So werden bereits zu Beginn die Weichen für den gesamten Verlauf der Zusammenarbeit gestellt. Wesentliche Fragen sollten unter anderem sein:


  1. Wer ist mein Auftraggeber (Rechtsform, Vertretungsverhältnisse, etc.)?

  2. Wer ist mein Lieferant?
  3. Gibt es schon Vorarbeiten? Wurden diese bereits abgenommen?
  4. Welche Leistungen sind konkret gefordert? Muss ich andere Gewerke beauftragen? Brauche ich hierfür die Zustimmung meines Auftraggebers?

  5. Kann ich meine AGB einbeziehen? Und  wie?

  6. Was besagt die VOB/B? Gelten diese Regelungen auch gegenüber Verbraucher-Kunden? Wie kann ich die VOB/B wirksam in den Vertrag einbeziehen? Und ist das überhaupt sinnvoll?

  7. Wer darf mir wirksam Änderungsaufträge erteilen? An wen muss ich mich bei Bedenken wenden?
  8. Muss ich meinem Kunden eine Widerrufsbelehrung erteilen?

  9. Wie ist die Haftung gegenüber meinem Kunden? Welche Gewährleistungspflichten treffen mich?

  10. Kann ich gegenüber meinem Lieferanten Regress nehmen?

  11. Wie ist die Verjährung von Ansprüchen im jeweiligen Vertragsverhältnis geregelt? (Lieferant - Unternehmer; Unternehmer - Subunternehmer; Unternehmer- Kunde etc.)

  12. Wer darf die Abnahme durchführen und an wen ist die Zahlung zu richten?
  13. ....


Häufig werden erst nach Jahren der Leistung Ansprüche geltend gemacht. Hier stellt sich dann die Frage nach der Verjährung und/ oder der Einhaltung von (wirksamen) Ausschlussfristen. Dies muss für jeden Einzelfall gesondert geprüft werden. Zugleich sollten aber vertragliche Vereinbarungen von Anfang an auch diese Materien erfassen. So können und sollten insbesondere Gewährleistungsfristen gegenüber Subunternehmen angepasst werden, um bei einer eigenen Haftung sich Regressmöglichkeiten zu bewahren.


Ich unterstütze Unternehmen und Handwerksbetriebe bei der Erstellung von AGB, Werk- und Kaufverträgen, Subunternehmerverträgen, Dienstleistungsverträgen etc. Ich informiere über die Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung gegenüber Verbraucher-Kunden (insbesondere das Widerrufsrecht bei Vertragsabschlüssen „vor Ort“) und helfe bei der Durchsetzung etwaiger Regress und Rückforderungen bzw. bei der Abwehr unberechtigter (Gewährleistungs-) Forderungen!