Verträge im Onlinehandel - AGB - Informationspflichten - Abmahnung

Onlinehandel und e-commerce

Aufgrund der technischen Entwicklung und dem stetig voranschreitenden Informations- und Nachfragebedürfnis, hat die Bedeutung des e-commerce erheblich zugenommen. Zugleich wirft dieses Themengebiet eine Reihe von bislang ungeklärten Rechtsfragen und Problemen auf.


Speziell das Webmarketing, der Online-Handel sowie die Verbindung von offline und online Angeboten werden durch ständige Gesetzesänderungen geprägt, die es in der wirtschaftlichen Praxis umzusetzen und einzuhalten gilt. Genannt seien in diesem Zusammenhang insbesondere die Verbraucherschutzvorschriften, die in diesem Jahr durch wesentliche Änderungen des Widerrufsrechts modifiziert wurden und zu einer Vielzahl von Abmahnungen geführt haben.


Im e-commerce sind vorrangig die kaufrechtlichen sowie die Verbraucherschutzvorschriften und die Regelungen zum Fernabsatz des BGB zu beachten. Daneben spielen die Vorgaben des Telemediengesetz (TMG) für Onlinehändler und sonstige Gewerbetreibende eine wichtige Rolle. Hierbei sind „Impressum“, „Widerrufsrecht“, „Informationspflichten“ und „Preisangaben“ die Schlagworte, die es zu beachten gilt. Auch die Ausgestaltung und (wirksame) Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht im Fokus des e-commerce.


Aufgrund der weltweiten Zugriffsmöglichkeiten, die das Internet bietet, sind auch europarechtliche und internationale Abkommen bereits in die strategischen Überlegungen und die Ausgestaltungen der eigenen online Präsenz einzubeziehen.


Oft werden online- Händler aufgrund von Verstößen gegen das Urheber- und das Wettbewerbs- sowie des Markenrechts in Anspruch genommen. Dies erfolgt in den überwiegenden Fällen durch Abmahnungen in Verbindung mit bereits vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen.


In derartigen Fällen ist zunächst zu differenzieren ob es sich um berechtigte oder unberechtigte Abmahnungen handelt. In jedem Fall sollte eine genaue Prüfung erfolgen und keine unbedachten und (zu) weitreichenden Unterlassungserklärungen abgegeben werden.
Bei unberechtigten Abmahnungen können die eigenen Kosten ggf. vom Abmahnenden erstattet verlangt werden, insbesondere wenn diese rechtsmissbräuchlich erfolgen.
Bei berechtigten Abmahnungen sollte die meist vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschrieben werden. Neben überhöhten Vertragsstrafen, zu weitgefassten Unterlassungsansprüchen und einer verschuldensunabhängigen Haftung ist oftmals auch die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen, sodass eine Modifizierung der Erklärung erfolgen sollte.
Gleichwohl muss aber die Möglichkeit bestehen, gegen  rechtswidrige Maßnahmen von Wettbewerbern vorgehen zu können, ohne sich erheblichen Haftungsrisiken auszusetzen. Das Wettbewerbsrecht ist auf die Selbstregulierung durch die Marktteilnehmer konzipiert, sodass dies nicht durch Haftungsrisiken umgangen werden darf.
Bei Verstößen der Mitbewerber gegen gesetzliche Vorgaben muss von daher vor der Inanspruchnahme des Konkurrenten, eine umfassende strategische Einschätzung über Kosten und Nutzen erfolgen.

Praktische Relevanz haben hier insbesondere die Einschätzungen zur Haftung beim Affiliate- Marketing. Ist der eigentliche Publisher für Urheberrechtsverstöße oder für Verstöße gegen sonstige Kennzeichenrechte durch den Advertiser verantwortlich?


Schlussendlich ist im e-commerce der Versandhandel von Apotheken, nicht zuletzt durch die Entscheidungen des EuGH und des BGH zu den „Holland-Preisen“ und zur Preisbindung von verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Arzneimitteln in der EU in der letzten Zeit in den Fokus gerückt. Aufgrund der im Bereich des Heilmittelrechts bestehenden Besonderheiten, müssen gerade online-Händler eine Vielzahl von zusätzlichen Vorschriften beachten. Neben den wettbewerbsrechtliche Regelungen stehen hier insbesondere auch die berufsrechtlichen Vorgaben von Apothekern und Ärzten.

 

Ich berate und unterstütze Sie bei allen Fragen rund um das Thema e-commerce. Ich begleite Sie bei der Erstellung  Ihres Online-Shops, der Durchführung Ihrer Werbemaßnahmen, der Abwicklung von Verträgen, der Ausgestaltung Ihrer Widerrufsbelehrungen und Ihrer AGB sowie der Abwehr von unberechtigten Abmahnungen und der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Es besteht auch die Möglichkeit ein individuelles Gesamt-Paket für die Errichtung eines Onlineshops zu einem vorab fest vereinbarten Preis zu beanspruchen. Dies macht Ihre Rechtsberatungskosten kalkulierbar. Sprechen Sie mich an.