Vertragsgestaltung bei der Übernahme und Nachfolge von Unternehmen

Unternehmensnachfolge

Die Nachfolgeplanung für das eigene Unternehmen sollte frühzeitig erfolgen. Steuerliche, familien- und erbrechtliche Fragestellungen sowie der Übertragungsprozess als solcher, können nur bei entsprechend zeitiger Planung optimal ausgestaltet werden.

Der nachfolgende „Step Plan“ soll Ihnen eine erste Übersicht über den Verlauf einer geplanten Übertragung geben:


  1. Step: Informationsbeschaffung und Kontaktaufnahme
    In einem ersten Schritt müssen Sie sich als Unternehmer für die Nachfolge unterschiedliche Informationen besorgen. Dies kann bei Kreishandwerkerschaften, IHK und HwK, Steuerberatern, Rechtsanwälten etc. erfolgen.
    Informationen sollten insbesondere über die Art und Weise der Übertragung (Kauf, Pacht, Vermietung, Schenkung), der Altersvorsorge, der Haftungsbegrenzung, der steuerlichen Auswirkungen sowie der sozialen Absicherung eingeholt werden.
    Zugleich sollte innerhalb der Familien das Thema „Nachfolgeregelung“ besprochen werden und/ oder Familienmitglieder als potenzielle Nachfolger befragt werden.

  2. Step: Nachfolgesuche und Auswahl
    Im zweiten Schritt sollte aufgrund fundierter Informationen ein geeigneter Nachfolger gesucht werden. In Betracht kommen hier Familienmitglieder, bereits im Unternehmen tätige Mitarbeiter, außenstehende Interessenten.
    Bei der Auswahl sollten sowohl unternehmerische als auch fachliche und soziale Qualifikationen umfassend betrachtet werden.
    Praktisch ist ein „Letter of Intent“ (LOI) zu empfehlen, der als Vorvereinbarung für den später abzuschließenden Vertrag eine gewisse Sicherheit und Grundlage gibt.
    Auch Finanzierungsvereinbarungen können bereits abgeschlossen werden

  3. Step: Übertragung des Unternehmens
    Im dritten Schritt erfolgt die eigentliche Übertragung des Unternehmens. Hierbei sollten stets Steuer- und Rechtsberater, Notare und/ oder sonstige (Wirtschafts-) Berater hinzugezogen werden.
    Insbesondere bei Grundstücken und Übertragungen von Anteilen einer GmbH sind Anmeldungen im Grundbuch und Handelsregister erforderlich sowie eine notarielle Beurkundung/ Beglaubigung von gewissen Vereinbarungen.

  4. Step: Vollendung/ Coaching
    Der letzte Step erfasst überwiegend den Nachfolger und die Mitarbeiter des übernommenen Unternehmens. Der Übernehmer sollte insbesondere die Kommunikation im Betrieb etablieren sowie die Marktstrukturen und Konkurrenten betrachten. Ggf. müssen externe Coachings und Unternehmensberatungen in Anspruch genommen werden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Step Plan nur eine grobe Gliederung ist und nur eine erste Übersicht der erforderlichen zeitlichen Reihenfolge darstellen kann. Insbesondere für den Übertragungsprozess (Step 3) ist ein detaillierter und gesonderter Step Plan zwingend zu empfehlen!

 

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