Das Patentrecht ist auf den Schutz von technischen Erfindungen konzipiert. Es können sowohl bestimmte
Erzeugnisse als auch Verfahren geschützt werden, die jedoch in der Anmeldung so offenbart werden müssen, dass sie ein Fachmann ausführen kann. Als "kleiner Bruder" des Patents wird
das Gebrauchsmuster bezeichnet, welches als ungeprüftes Recht im Gebrauchsmustergesetz geregelt ist.
Der Patentinhaber erlangt mit Erteilung des Patents ein räumlich und zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht. Er ist
berechtigt die patentierte Erfindung allein zu nutzen und Dritte von der Benutzung auszuschließen. Jedoch sind diesem Recht Grenzen gesetzt. Insbesondere ältere Rechte Dritter, gesetzliche
Vorgaben, vor allem im Bereich von Medizin- und Arzneimitteln und auch sonstige Verbotstatbestände (Klonen von menschlichen Embryonen etc.) können die Benutzung von Patenten einschränke oder
verhindern.
Der Patentinhaber kann sein Recht während der Laufzeit jederzeit verwerten, indem er es bspw. lizenziert oder veräußert.
Das Patent wird für maximal 20 Jahre erteilt, beginnend ab dem Anmelde- bzw. Prioritätstag. In bestimmten Bereichen, wie bspw.
medizinischen Gebieten, kann aufgrund besonderer Zulassungsverfahren eine Schutzfristverlängerung von bis zu 5 Jahren erfolgen.
Für dieses monopolartige Schutzrecht muss der Erfinder im Gegenzug seine Erfindung veröffentlichen. Die Veröffentlichung der
Patentanmeldung erfolgt durch das DPMA nach 18 Monaten automatisch. Ausnahme ist die vorherige Rücknahme der Anmeldung.
Patente sind für unternehmerische Entscheidungen von zentraler Bedeutung, da sie Strategien und Tendenzen aufzeigen und
Innovationen fördern. Zugleich kann eine Patentrecherche auch zu kostengünstigen (Weiter-) Entwicklungen beitragen. Der Stand der Technik wird durch Patente offenbart, sodass eine teure
Doppelentwicklung und etwaige Schutzrechtsverletzungen Dritter vermieden werden kann.
Der Umfang neuer und die Anzahl bestehender Patente eines Unternehmen, spiegeln zumeist auch dessen Innovationskraft, das know-how
sowie das Entwicklungs- und Wachstumspotenzial wieder und begründen somit einen wirtschaftlichen Wert des Unternehmens.
Gegen Verletzungen des Patents kann der Inhaber vorgehen. Praktisch bedeutsam sind hierbei die Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung von patentverletzenden Erzeugnissen. Auch die Zollbeschlagnahme spielt eine immer wichtigere Rolle bei Messen und grenzüberschreitenden Veranstaltungen.
Das Patentrecht entsteht nach erfolgreichem Durchlaufen des Patenterteilungsverfahrens. Der Gegenstand der Anmeldung muss die
Voraussetzungen der Neuheit, der erfinderischen Tätigkeit und der gewerblichen Anwendbarkeit erfüllen und diese in den einzureichenden Unterlagen wiedergeben.
Liegen die Voraussetzungen vor, wird die Erteilung im Patentblatt veröffentlicht und die Schutz- und Abwehrrechte des Inhabers
entstehen.
Ein vielfach unterschätztes Thema, stellt die Arbeitnehmererfindung und insbesondere die hierbei bestehenden Nutzungs- und
Vergütungsrechte dar. Die Regelungen hierzu finden sich im Arbeitnehmererfindungsgesetz sowie den maßgeblichen Vergütungsrichtlinien.
Bei Fragen rund um die Themen „Patent“ und „Arbeitnehmererfindung“ stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Von der Anmeldung, über die Prüfung der Patentfähigkeit und kollidierender älterer Rechte bis zur Vertretung gegen Abmahnungen oder Prozessen. Gerne unterstütze ich auch bei der Gestaltung von Lizenz- und Arbeitsverträgen sowie der Durchsetzung Ihrer Rechte.