Das Marken- und Patentrecht ist als Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutz für Wirtschaftsunternehmen, für Forschungsinstitute, Hochschulen und allen sonstigen am Wirtschafts- und Wissenschaftsleben Beteiligten von besonderer Bedeutung.
Im Markenrecht sind zudem auch die Regelungen zum Wettbewerbs- und Urheberrecht zu beachten, die ebenfalls Ansprüche des Markeninhabers begründen können. Markenverletzungen treten, nicht zuletzt aufgrund der technischen Entwicklung, auch vermehrt im Bereich von Domains auf.
Das Patentrecht dient neben dem Schutz von technischen Erfindungen auch der Förderung des Innovationspotenzials von Unternehmen. Um eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der Rechte zu sichern, muss sowohl bei Arbeitsverträgen als auch bei Lizenzverträgen auf die Besonderheiten des Patentrechts geachtet werden.
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