___________________________________________________________________________________
Unternehmen, egal ob Start Up's, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) oder Großunternehmen, werden jeden Tag mit einer Vielzahl rechtlicher Fragestellungen
konfrontiert. Das reicht von Fragen rund um die Gründung eines Unternehmens über Fragen bei der Vertragsgestaltung und Erstellung von AGB bis hin zu Fragen rund um die Durchsetzung von Rechten,
seien es Zahlungsansprüche, Mängelrechte oder Unterlassungsansprüche.
Speziell im Bereich des Handwerks, muss in Deutschland der geltenden Meisterzwang beachtet werden. Hier kann eine Selbstständigkeit in einem der Gewerke der Anlage
A der Handwerksordnung (HwO) nur erfoglen, wenn ein entsprechender Meisterbrief vorliegt. Ausnahmeregelungen gelten zum Beispiels aber bei der sogenannten Altgesellenregelung.
Die Gewerke der Anlage B 1 (zulassungsfreie Berufe) und B 2 (handwerksähnliche Berufe) können auch ohne Meisterbrief selbstständig ausgeübt werden, dürfen dann
jedoch keine Arbeiten aus dem zulassungspflichtigen Bereich der Anlage A ausüben. Hierbei spielen die Schlagworte „Schwarzarbeit“ und „illegale Beschäftigung“ immer wieder eine Rolle.
Wer die Zulassung, also den Meisterbrief oder einen gleichwertigen Nachweis seiner Befähigung hat, kann sich selbstständig machen. Hierfür ist neben der Gewerbeanmeldung auch die Meldung bei der zuständigen Handwerkskammer zwingend nötig. Dies gilt für sämtliche Handwerksbetriebe, egal ob Meisterzwang ja oder nein!
Sinnvoll ist darüber hinaus auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der jeweiligen örtlichen Innung der Kreishandwerkerschaften. Innungen dienen dem Erfahrungsaustausch und bieten viele Chancen und Möglichkeiten sich mit anderen Partnern zusammenzuschließen und so ggf. Großprojekte in Angriff zu nehmen. Darüber hinaus bietet die Innung auch weitere zusätzliche Vergünstigungen bspw. bei der Fahrzeugbeschaffung, dem Forderungsmanagement oder der rechtlichen Beratung.
In Bezug auf Nachwuchsförderung und Fachkräftemangel ist die Ausbildung im Handwerk auch immer wieder ein Thema, bei dem Betriebe Unterstützung benötigen. Um sich im Wettbewerb mit anderen behaupten zu können, ist es von wesentlicher Bedeutung frühzeitig geeigneten Nachwuchs zu akquirieren und zu fördern. Zugleich wird hierdurch auch die eigene Innovationskraft gestärkt.
Neben diesen betriebsspezifischen Fragen, treten häufig auch allgemein zivilrechtliche Probleme auf. Dies reichen von der Anbahnung von Vertragsschlüssen (vergabe- rechtliche Probleme; Bietergemeinschaften; AGB; Widerruf etc.) über die Durchführung von Werkleistungen (Reparaturen, Nachträge, Abweichungen etc.) bis hin zur Gewährleistung und Forderungsbeitreibung!
Ich berate und unterstütze KMU und Handwerksbetriebe in sämtlichen relevanten Fragen. Von der Existenzgründung, über die Vertragsgestaltung bis hin zu Arbeits- und Ausbildungsangelegenheiten unterstütze ich Sie.