Beratung bei Fragen zu Verträgen - AGB - VOB/B

Unternehmens- und Vertragsrecht

Das Unternehmens- und Vertragsrecht ist ein umfassendes und sehr komplexes Themenfeld. Nicht zuletzt weil eine Vielzahl von Rechtsgebieten hier aufeinander treffen und ineinandergreifen.


So muss bei der Unternehmensgründung beispielsweise, neben der eigentlichen Geschäftsidee und dem Businessplan, das Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrecht stets beachtet und in die Planung einbezogen werden. Zugleich sind kauf-, werk-, miet- und/oder pachtrechtliche Verträge auszuhandeln und abzuschließen. Es stellen sich Fragen nach der richtigen Unternehmensform und der damit einhergehenden Haftung. Welche Arten der Existenzgründung gibt es? Neugründung, Umwandlung, Fusionen und Übernahmen („Mergers & Acquisitions/ M&A), Verschmelzung?

Im Rahmen der Unternehmensnachfolge sind zusätzlich erbschafts- und schenkungssteuerrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Und bei der Unternehmensabwicklung/ Liquidation oder im Fall einer Insolvenz spielen u.a die Sonderregelungen der Insolvenzordnung eine wesentliche Rolle.


Das Arbeitsrecht ist in Deutschland nicht in einem einheitlichen Gesetz zusammenfassend geregelt. Vielmehr sind hier das allgemeine Vertragsrecht aus dem BGB, das KSchG, das AGG und viele weitere gesetzliche Sondermaterien heranzuziehen.

Für Unternehmen als Arbeitgeber sind die Bereiche von der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses (Stichworte „Stellenausschreibung und AGG“/ „AGG-Hopper“), über die Begründung bis hin zur Kündigung oder einvernehmliche Auflösung bedeutsam. Je nach Umfang und Intensität der unternehmerischen Tätigkeit ist auch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses zu beachten. Und im Fall einer Unternehmensnachfolge darf die Regelung des §613a BGB nicht vergessen werden.


Das Vertragsrecht ist aufgrund der schnellen Entwicklung des Internets auch im e-commerce zunehmend in den Fokus der Unternehmen gerückt. Neben wettbewerbs- und urheberrechtlichen Aspekten, sind hier vor allem der Verbraucherschutz und europarechtliche sowie internationale gesetzliche Besonderheiten für Betreiber von Online-Shops maßgebend.
Widerruf, AGB, Garantien und Gewährleistung sind nur einige wenige Schlagworte, die mit jedem Geschäftsvorgang einhergehen.


Die Vertragsabwicklung und -durchführung bzw. die Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen ist im Kauf- und Werkvertragsrecht praktisch sehr streitanfällig. Unternehmen sehen sich den Ansprüchen ihrer Kunden ausgesetzt und müssen ggf. selbst Regressansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen. Hier sind die jeweiligen AGB, die einzelvertraglichen und die zwingend-gesetzlichen Vorgaben in die strategischen Überlegungen einzubeziehen, was im besten Fall bereits im frühen Stadium der Vertragsanbahnung und bei den Verhandlungen erfolgen sollte.

 

Verträge sind nicht zuletzt auch bei der Verwertung von Schutzrechten, entsprechend den jeweiligen Umstände des Einzelfalls, auszuhandeln, anzupassen und wenn nötig durchzusetzen.

Verwertungen durch die Vergabe von Lizenzen oder durch Veräußerung sind die praktisch häufigsten Anwendungsgebiete. Aber auch im vorvertraglichen Bereich, beispielsweise bei der Erstellung von letter of intent (LOI), von Vorverträgen und/ oder von Optionen sind konkrete Vertragsgestaltungen für Unternehmen unabdingbar. Dies gilt auch unter dem Aspekt der Geheimhaltung und den damit einhergehenden haftungsrechtlichen Konsequenzen.
In diesem Zusammenhang sind auch kartellrechtliche Fallkonstellationen denkbar, insbesondere in Bezug auf direkte Vertriebssysteme oder im Rahmen der Ausgestaltung selektiver Vertriebssysteme. Hierbei gibt es eine Vielzahl nationaler, internationaler und europarechtlicher Vorgaben einzuhalten, die der Vertragsfreiheit der Unternehmen Grenzen setzen.


Ich unterstütze und berate Sie bei sämtlichen Fragen zu Ihrem Unternehmen, der Existenzgründung, der Umwandlung, in arbeitsrechtlichen Fragen sowie umfassend im Vertragsrecht - egal ob Online- Shop, Widerrufsbelehrung, AGB oder die Abwicklung von Gewährleistungs- und Regressansprüchen im Kauf- und Werkvertragsrecht!