Die Datenschutzerklärung
Neben dem Impressum und sonstigen Pflichtangaben, müssen auf der Homepage von Unternehmen auch zwingend Informationen zur Datenverarbeitung erfolgen. Neben dieser gesetzlichen Verpflichtung dienen Datenschutzerklärungen und die Einhaltung der Datensicherheit aber auch dem Aufbau von Vertrauen und einem positiven Image für das Unternehmen.
Praxisbeispiel: Kunden sind oftmals eher dazu bereit in Formularen auch freiwillige Angaben einzutragen, wenn sie wissen, dass mit ihren Daten sicher und verantwortungsbewusst umgegangen wird. Die Datenschutzerklärung ist somit eine geeignete Maßnahme um Transparenz und Vertrauen zu schaffen und kann zugleich auch in die Marketingstrategie eingebunden werden.
Inhaltlich erklärt der Unternehmer mit der Datenschutzerklärung (privacy policy) gegenüber den Nutzern, Kunden und den sonstigen Betroffenen ob, wie und in welchem Umfang er personenbezogene Daten verarbeitet und an wen er diese unter Umständen weitergibt.
Achtung: Die Datenschutzerklärung muss den rechtlichen Anforderungen der DSGVO und den weiteren einschlägigen Vorschriften entsprechen.
Bei Rückfragen stehe ich als Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte gerne zur Verfügung.