Als weitere Möglichkeit, neben der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, den Datenschutz effektiv zu gewährleisten und zu
kontrollieren, ist ein freiwilliger und regelmäßiger Datenschutzaudit. Auch hier kommen interne und externe Kontrollen in Betracht.
Zusätzlich kontrollieren auch staatliche Aufsichtsbehörden die Einhaltung des Datenschutzes. Die Kontrollen erfolgen entweder nach Hinweisen oder Beschwerden von Kunden, Konkurrenten oder
Mitarbeitern. Kontrollen können aber auch ohne Veranlassung erfolgen. Bei schwerwiegenden Verstößen drohen erhebliche Bußgelder.
Bei Rückfragen stehe ich als Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte gerne zur Verfügung.