Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25.05.2018 und stellt für viele Unternehmen immer noch ein rotes Tuch dar. Neben Fragen zu den Anforderungen und Abläufen innerhalb des Unternehmens (Stichwort: Verarbeitungsverzeichnis, Informationspflichten, Auftragsverarbeitung etc.) tauchen in der Praxis immer wieder Probleme im Onlinemarketing auf. Was muss alles auf meiner Webseite stehen? Was ist auf den Social Media Kanälen des Unternehmens zu beachten? Und muss ich als Influencer auch ein Impressum und eine Datenschutzerklärung vorhalten?
von Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte
Anna Rehfeldt, LL.M.
Seit ihrer Geltung von vor über einem Jahr führt die Frage nach der Abmahnfähigkeit von Verstößen gegen die Bestimmungen der DSGVO immer noch zu Diskussionen. Eine abschließende Klärung ist bislang noch nicht erfolgt, sodass in der Praxis insoweit erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen. Das Landgericht Stuttgart hat in einem Urteil (Az. 35 O 68/18 KfH) zu dieser Problematik Stellung genommen.
von Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M.
______________________________________________________________________
Wer derzeit eine Abmahnung per E-Mail erhält, sollte vorsichtig sein. Es sind Fake-Abmahnungen im Umlauf. Grund der Abmahnung sei ein behaupteter Verstoß gegen die Informationspflichten gemäß Art. 13 EU-DSGVO. Diese Abmahnungen haben zudem noch einen Anhang unbekannten Inhalts.
_____________________________________________________________________
Oftmals zahlen Kunden und Geschäftspartner die Rechnungen des Unternehmers nicht fristgerecht, sei es weil sie es nicht können oder es nicht wollen. Gleich aus welchem Grund die Zahlung ausbleibt, der Unternehmer geht in diesen Konstellationen in Vorleistung und trägt das Ausfallrisiko. Eine gesetzliche Möglichkeit den säumigen Schuldner an seine Zahlungspflichten zu erinnern ist die Mahnung. Kann eine hierin enthalten Androhung einer Schufa-Mitteilung bei Nichtzahlung aber wettbewerbswidrig sein und dazu führen, dass der mahnende Gläubiger abgemahnt werden kann?
______________________________________________________________________
Nachdem das Landgericht Würzburg in einem einstweilgien Verfügungsverfahren beschlossen hatte, dass eine falsche Datenschutzerklärung kostenpflichtig
abgemahnt werden könne, hat das Landgericht Bochum nun eine gegenteilige Entscheidung getroffen. Demnach können Fehler in Bezug auf die Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO nicht von einem
Wettbewerber abgemanht werden.
______________________________________________________________________
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sowohl vor als auch nach ihrer Geltung seit dem 25.05.18 für viel Diskussion und Unsicherheit geführt. Ein umstrittenes Thema ist, ob Verstöße gegen die DSGVO auch einen Wettbewerbsverstoß darstellen und in Folge dessen kostenpflichtig abgemahnt werden können. Das Landgericht Würzburg hat hierzu nun entschieden.
_____________________________________________________________________
Zwar ist die befürchtete erste Abmahnwelle wegen Verstößen gegen die Regelungen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgeblieben. Aktuell versuchen aber dubiose Unternehmen auf andere Art und Weise Geld mit den Untersicherheiten zum Datenschutz zu machen. Das Vorgehen entspricht demjenigen, aus den bekannten „Branchenbuchabzock-Fällen“
______________________________________________________________________
Betriebsfeiern werden das ganze Jahr über durchgeführt. Das reicht von Messeveranstaltungen über Sommer- und Weihnachtsfeiern bis hin zu Jubiläen und Geburtstagsfeiern. Neben dem organisatorischen Aufwand darf die rechtliche Seite solcher Feiern nicht vernachlässigt werden, wenn die Feier nicht in einem teuren Rechtsstreit enden soll. Was Betriebsfeiern im Lichte der DSGVO bedeuten, wird nachfolgend in einer Übersicht erläutert.
______________________________________________________________________
Neuveröffentlichung: Praxishandbuch Fahrzeughandel - Rechtssicherheit für Kfz-Profis - 1. Auflage 2018 von Rechtsanwältin und externe
Datenschutzbeauftragten Anna Rehfeldt, LL.M.
______________________________________________________________________
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar. Im Hinblick auf die Umsetzungsfrist, stellt sich bei vielen Unternehmen die Frage: Brauche ich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten und was sagt das Gesetz?
____________________________________________________________________
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25. Mai 2018 europaweit. Auf alle Unternehmen, die personenbezogenen Daten verarbeiten, kommen einige Neuregelungen zu. Seien es das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, die Auftragsverarbeitung oder die Verschwiegenheitsverpflichtungen von Mitarbeitern. Es gibt viel zu tun bis Mai. In Bezug auf Einwilligungen zur Datenverarbeitung zum Zweck der Werbung oder für den Versand von Newsletter stellt sich für viele die Frage: Kann ich die alten Einwilligungen auch nach der DSGVO noch nutzen oder muss ich sämtliche Einwilligungen neu einholen?
_____________________________________________________________________
Neben der klassischen Werbung in Printmedien und der eigenen Unternehmenshomepage, sind die Social Media Plattformen mittlerweile ein gängiges Werbemittel. Liken, Teilen oder twittern die eigenen Mitarbeiter Posts vom Unternehmen, kann dies als kennzeichnungspflichtige Werbung gelten. Wer hiergegen verstößt riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung. Und was ist aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten?
_____________________________________________________________________
Gewinnspiele, Preisausschreiben oder Sonderaktionen sind beliebte und effektive Mittel um Werbung zu machen und um neue Kunden zu gewinnen. Neben den
Informationspflichten, den AGB und dem Impressum sind auch die Regelungen zum Datenschutz zu beachten.
______________________________________________________________________
Werden die eigenen Arbeitnehmer für die Konkurrenz tätig, stellt dies in der Regel einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot dar. Das Wettbewerbsverbot von Arbeitnehmern ist jedem Arbeitsverhältnis immanent und muss nicht ausdrücklich vereinbart werden. Wollen Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund der Tätigkeit für die Konkurrenz kündigen, stellt sich die Frage nach Beweisen. Kann das Ergebnis eines Detektiveinsatzes verwertet werden?
______________________________________________________________________
Die Vorschriften zum Datenschutz ist mittlerweile umfassender denn je. Eine rechtssichere Umsetzung wird zur Herausforderung für jedes Unternehmen. Gemäß den derzeit geltenden Bestimmungen (BDSG, TMG) müssen die Besucher einer Internetseite umfassend, klar und verständlich über den Datenschutz informiert werden. Und auch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bleiben
diese Pflichten bestehen!
______________________________________________________________________
Webseitenbetreiber beziehungsweise ganz allgemein Diensteanbieter müssen gemäß § 13 Telemediengesetz den Nutzer unter anderem über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aufklären. Die Informationen müssen in allgemein verständlicher Form bereit gestellt werden und der Inhalt muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein. Gelten diese Anforderungen auch für Kontaktformulare und können Verstöße kostenpflichtig abgemahnt werden?
______________________________________________________________________
Unternehmen haben ein berechtigtes Interesse daran, ihre Verkaufsräume, den Kassenbereich oder den Lagerbereich per Videokamera zu überwachen. Vermehrt werden auch Drohnen zur Beobachtung der Parkräume auf dem Betriebsgelände eingesetzt. Zweck ist meist der Schutz vor Vandalismus, Diebstahl und sonstigen Straftaten. Aber auch aus Gründen der Verkaufsoptimierung werden Kameras nicht selten eingesetzt. In jedem Fall sind die Regelungen zum Datenschutz einzuhalten. Welche Anforderungen gelten für den öffentlich zugänglichen Bereich? Und was ist zu beachten wenn Arbeitnehmer (mit-) erfasst werden?
______________________________________________________________________
Smart mobility, Internet der Dinge, Big Data und Co. sind in der derzeitigen Diskussion um Datenschutz nur einige wenige Schlagworte. Insbesondere die vermehrte und spezielle Datenerhebung in Autos erlangt zunehmend an Bedeutung. Insoweit taucht die Frage auf, ob die Erhebung, Speicherung oder Verwendung von Fahrzeugdaten ein Mangel des Kfz darstellen kann und die Abnahme des Fahrzeugs aufgrund dessen verweigert werden kann?
______________________________________________________________________
Wer die Daten seiner Kunden zu Werbezwecken nutzen will, braucht grundsätzlich dessen wirksame (!) Einwilligung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde vorab über alles Wesentliche informiert wird. Das beinhaltet etwa Angaben zum Umfang der Datennutzung (Zweck), Angaben zum Unternehmen und auch Angaben zu Dritten, wenn und soweit eine Weitergabe an diese erfolgen soll. Zudem müssen Informationen über die Widerrufsmöglichkeiten und zur Freiwilligkeit erteilt werden. Kann das alles auch in den AGB enthalten sein?
______________________________________________________________________
Es gibt viele Gründe warum Unternehmen Videokameras zur Überwachung einsetzen. Es reicht vom präventiven Gedanken gegen
Diebstähle und Straftaten bis hin zu Marketingzwecken. Welche Kunden kaufen zu welchen Zeiten besonders gerne? Wie verhält sich der Verkäufer im Ausstellungsraum oder gegen wen ist wegen
Vandalismus vorzugehen? So nachvollziehbar das Interesse auch ist. Der Datenschutz sollte hierbei nicht vergessen werden!
______________________________________________________________________
Das Thema Datenschutz wird derzeit in vielerlei Hinsicht diskutiert. Im unternehmerischen Bereich dreht es sich hierbei
vielfach um die Daten der Mitarbeiter, der Kunden und Lieferanten! Und auch Betriebsübergänge betreffen den Datenschutz – so sind Kundenlisten, Informationen über Partner oder Subunternehmer ein
wesentlicher wirtschaftlicher Wert, dürfen gleichwohl nicht ohne Einwilligung übertragen werden. Was müssen Handwerksbetriebe und andere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in der
alltäglichen Praxis beachten?
______________________________________________________________________
Ob Verkaufsräume, Ausstellungsflächen vor und im Autohaus, das Betriebsgelände oder der Empfangsbereich im Bürogebäude. Eine Überwachung dieser Bereiche mittels Videokamera kann vor Diebstählen schützen, das Hausrecht wahren oder aber Kundenströme und Mitarbeiterverhalten dokumentieren!
Ist aber jeder Zweck erlaubt oder wo verlaufen die Grenzen zur unzulässigen Überwachung?
Können auch innerbetriebliche Räume und Mitarbeiter (heimlich) gefilmt werden? Das Datenschutzgesetz regelt hier wesentliche Punkte, die Unternehmer beachten sollten!
______________________________________________________________________
Das neue Automodell, die Jubiläumsfeier oder das neue Bauprodukt! Das versenden von Werbemails ist für Unternehmer aller Branchen mittlerweile Standard. Es
ist kostengünstig, zeitsparend und macht wenig Aufwand. Vor allem wenn die Adressaten die gleichen Informationen erhalten sollen – von Einladungen zu Events, Veranstaltungen und Sonderangeboten.
Neben den hierbei zwingend zu beachtenden wettbewerbsrechtlichen Vorgabe, werden oftmals die datenschutzrechtliche Regelungen vernachlässigt. Hierfür ist der offene e-Mailverteiler das
Paradebeispiel! Fehler können für Unternehmen teuer werden.
______________________________________________________________________
Sichtbare e-Mailadressen in einem offenen e-Mailverteiler sind als personenbezogene Daten vom Datenschutz erfasst. Verstöße, etwa in Form von Rundmails
können entsprechende Bußgelder begründen. Selbst eine fahrlässige Missachtung kann erhebliche Konsequenzen für das Unternehmen, für die Geschäftsleitung und für den Mitarbeiter nach sich ziehen.
Und dies nicht nur finanziell, sondern auch das Image leidet in diesem sensiblen Bereich erheblich!
______________________________________________________________________