Unternehmen aus allen Branchen werden oftmals mit Werbematerialien und angeblichen Sonderangeboten sowohl per Post, per Mail als auch per Telefon überhäuft. Das gehört mittlerweile zum Alltag. Es treten doch vermehrt Fälle von sogenannter Branchenbuchabzocke und von Abo-Fallen auf. Hierbei wird der Werbecharakter bzw. der Vertragscharakter des Schreibens derart verschleiert, dass Unternehmen dies im normalen Geschäftsalltag nicht erkennen können.
Die hinter dieser Masche stehenden Anbieter zielen darauf ab, Unternehmen einen kostenintensiven Abovertrag oder einen mehr oder weniger bekannten Branchenbucheintrag unterzuschieben.
Grundsätzlich sind Branchenbücher eine wirksame Werbemaßnahme. So werden Unternehmen von potentiellen Kunden gefunden und sie können sich sowohl im unmittelbaren Umkreis als auch überregional bekannt machen!
Auf der anderen Seite, häufen sich zunehmend die Anzahl von Missbräuchen. Bei der sogenannten Branchenbuchabzocke, handeln meist im Ausland sitzende Unternehmen und bieten den Betrieben kostenpflichtige Eintragungen in ein (unbekanntes) Branchenverzeichnis an. Kosten und Nutzen stehen hier oftmals in keinem Verhältnis!
Das Vorgehen
Die Branchenbuchanbieter betreiben im Internet verschiedene, mehr oder weniger bekannte Verzeichnisse mit Unternehmensdaten. Um Betriebe für ihr (kostenpflichtiges) Verzeichnis zu gewinnen, senden die Anbieter entweder sogenannte „Korrekturfaxe“, rechnungsähnliche Zahlungsschreiben und/oder wie amtlich aussehende Antragsschreiben. In jedem Fall sind diese Schreiben so aufgebaut, dass es beim flüchtigen Lesen aussieht, als müsse man nur einen bereits bestehenden Eintrag auf seine Richtigkeit überprüfen. Das der Adressat in Wirklichkeit einen Vertrag mit seiner Unterschrift und der Rücksendung eingeht, geht aus dem Schreiben (wenn überhaupt) nur verdeckt hervor.
Neben etwaigen Voreintragungen zum eigenen Unternehmen (Name, Adresse, Telefon, Gewerk...) findet sich meist auch ein Hinweis auf einen kostenfreien Basiseintrag.
Auffallend ist bei dem Vorgehen zudem, dass die Anschreiben bereits personalisiert sind. Dass heißt, die Daten der angeschriebenen Unternehmen sind bereits voreingetragen. Diese Angaben entnehmen die Anbieter beispielsweise aus dem Internet oder aus tatsächlich bestehenden Eintragungen in Verzeichnissen oder Telefonbüchern.
Im täglichen Stress zwischen Arbeit und Organisation unterschreiben viele Unternehmer diesen Antrag in der Meinung, es sei nur die Bestätigung des bestehenden (kostenfreien) Basiseintrages. So geht es ja offensichtlich auch aus dem Schreiben hervor!
Die Folgen
Mit Rücksendung des unterschriebenen Antrages geht der Unternehmer tatsächlich aber einen kostenpflichtigen Vertrag über die Eintragung in ein unbekanntes Verzeichnis ein. Der Vertrag ist oft auf eine Mindestlaufzeit von 1- 2 Jahre angelegt und übersteigt nicht selten Kosten in Höhe von 900,00 € und mehr pro Jahr (!). Dies folgt auch alles aus dem (kleingedruckten) Fließtext am Ende der Seite!
Beispiele
In der Praxis tauchen häufig Schreiben auf, die den Anschein erwecken, dass es sich hierbei um die „Gelben Seiten“ handelt. Weitere Beispiele sind unter anderem die Bezeichnungen „Das Branchenbuch“ (European Media Limited), „Gelbes Branchenbuch“ (GBB Ltd.), „Regionales Branchenbuch“ (Business Data Marketing GmbH) oder einfach nur „Branchenbuch“ (Euro Media Verlag GmbH) etc. Zu den amtlich aussehenden Anträgen gehören insbesondere die GWE Wirtschaftsinformations GmbH mit „Gewerbeauskunft-Zentrale“ oder das Europäische Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
NEU! Doppelte Telefonanrufe: Ein besonders dreistes Vorgehen ist bei den sog. doppelten Telefonanrufen gegeben.
Zunächst erfolgt ein erster (unaufgeforderter) Anruf. Der Firmenname wird nicht genau genannt. Der Anrufer erklärt, dass es sich um einen angeblich bereits bestehenden Eintrag in seinem Branchenbuch handelt, der nun zu besonders günstigen Konditionen verlängert werden kann. Wenn der Unternehmer fragt, ob der Eintrag bereits besteht, wird dies bejaht. Sollte der Unternehmer widersprechen, wird wahrheitswidrig behauptete, dass es sich um den „normalen“ Eintrag handelt (Der Anrufer wird zumeist vorab die tatsächlichen örtlichen Branchenbücher durchgesehen haben, um festzustellen wer tatsächlich in einem solchen eingetragen ist.).
Dann wird darauf hingewiesen, dass die Kündigungsfrist verpasst worden sei und nun eine Verlängerung erfolgen kann. Der Unternehmer bittet dann meist um weitere Unterlagen, um sich das Angebot genauer anzusehen. Der (erste) Anruf endet damit.
Wenige Minuten später erfolgt ein zweiter Anruf. Hierbei wird dem Unternehmer erklärt, dass die zuvor gemachten Angaben nochmal abgeglichen werden müssten und er die folgenden Fragen entweder mit „ja“ oder „nein“ beantworten müsse. Zugleich soll das Gespräch auf Tonband aufgenommen werden. Nach allgemeinen Fragen zur Identität wird auch nach dem Vertrag gefragt, was bejaht wird (der Unternehmer glaubt es handele sich um den tatsächlichen Eintrag in dem anderen Verzeichnis). Die Rechnung für den neuen Vertrag folgt sogleich und die Kosten sind meist bei 600 € oder mehr.
Auf Nachfrage und Widerspruch des Unternehmers wird dann erklärt, dass ein kostenpflichtiger Eintrag in einem Branchenbuch vereinbart worden sei. „Die Auftragserteilung wurde durch ein Kontrollgespräch mit Bandaufzeichnung am gleichen Tage um 09:32 Uhr durch Sie bestätigt.“
Wendet der Unternehmer ein, dass er nichts bestätigt habe und ein schriftlicher Vertrag sei nicht geschlossen worden, wird erklärt: “Für Verträge ist nach dem BGB keine Schriftform vorgegeben. Mündliche Verträge sind ebenfalls rechtsverbindlich. Ein Vertrag benötigt keine Unterschrift. Dieses zu wissen, wird bei Ihnen als Unternehmer vom Gesetzgeber vorausgesetzt. … ”
Damit ist für den Anbieter die Sache erledigt und die Rechnung wird mit Nachdruck weiter verfolgt.
Was tun?
Seien Sie vor allem präventiv tätig. Bei Anrufen empfiehlt es sich einfach aufzulegen. Wenn Sie sich bei seriösen Anbietern tatsächlich eingetragen haben, werden diese Sie nicht unverhofft und zweifach anrufen. Hier wird meist ein Termin vereinbart, in dem ein Vertreter persönlich mit Ihnen alles bespricht.
Bei Korrekturschreiben gilt ebenfalls: Seien Sie vor allem präventiv tätig. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht kennen bzw. nicht genau gelesen haben. Sollten Sie einen Branchenbucheintrag wünschen, orientieren Sie sich an seriöse Anbieter.
Haben Sie eine Zahlungsaufforderung von einem zweifelhaften Anbieter erhalten, ist zu prüfen, ob überhaupt ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist. Je nach Einzelfall kommt dann gegebenenfalls eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum in Betracht. Ein vermeintlich abgeschlossener Vertrag sollte hilfsweise fristlos und hilfs-hilfsweise ordentlich gekündigt werden. Widersprechen Sie gegenüber dem Webseitenbetreiber der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an die SCHUFA.
Achtung: Für Unternehmen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht. Dies ist nur bei Verträgen mit Verbrauchern einschlägig.
Sämtliche Erklärungen sollten dem Anbieter sicherheitshalber per Einwurf-Einschreiben zugestellt werden. Die Erklärungen sollten unverzüglich abgegeben werden. (NICHT: Einschreiben mit Rückschein, da bei Nichtabholung die Schriftstücke zurückkommen!)
Aus der anwaltlichen Erfahrung heraus hat sich gezeigt, dass häufig bereits nach nur einem Anwaltsschreiben von der Forderung Abstand genommen wird. Die Anbieter dieser dubiosen Verzeichnisse wissen zumeist, dass etwaige Verträge keinen Bestand haben und sehen bei anwaltlichen Schreiben oftmals von ihren Forderungen ab.
Gerne setze ich mich meine Erfahrungen für Sie ein und vertrete Sie gegenüber dubiosen Anbietern!
Für die Prävention im Umgang mit solchen Anbietern empfehle ich neben der aufmerksamen Kontrolle derartiger Schreiben, auch die Schulung von Mitarbeitern. Hierdurch kann die Gefahr derartiger Auseinandersetzungen minimiert werden. Denn es kommt nicht selten vor, dass Mitarbeiter in Unkenntnis derartige Schreiben zurücksenden oder Anfragen per Telefon bestätigen. In diesem Fall bleiben Unternehmen aber in der Verantwortung. Hier kann die Schulung und eine kontinuierliche Informationsweitergabe helfen.
Neben der Unternehmensberatung zumVertragsrecht, zum Datenschutz, zum Urheber- und Wettbewerbsrecht , zum Marken- und Patentrecht sowie zum Arbeitsrecht, biete ich auch Schulungen für Mitarbeiter zum Thema „Branchenbuchabzocke“ an. Hierbei erkläre ich das Vorgehen der Anbieter, die Konsequenzen sowie auch Möglichkeiten sich von etwaigen Verträgen zu lösen oder solche gar nicht erst entstehen zu lassen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.