Vertragsgestaltung mit Arbeitnehmern und Azubis

Ausbildung/ Lehrlingsstreit

Die Berufsausbildung ist nicht nur zur Sicherung von Fachkräften und zur Stärkung des eigenen Unternehmens wichtig. Es bietet für viele Unternehmen auch die Möglichkeit neues Know-how, neue Innovationen und neue Strukturen zu integrieren und sich somit weiterzuentwickeln.

Im Handwerk ist die Ausbildungsrate besonders hoch. Dies liegt unter anderem auch an der Vielzahl an Ausbildungsmöglichkeiten. So sind Gewerke angefangen beim Bau, Holz, Metall, Elektro, Bekleidung, Nahrung, Gesundheit, Glas und Papier bis hin zum Friseur und unzähliger weiteren Branchen vertreten.


Die Ausbildung im Handwerk erfolgt nach dem in Deutschland bestehenden „dualen System“. Dass heißt, dass die Ausbildung praktisch im Betrieb und theoretisch in der (Berufs-) Schule erfolgt. Beide Stufen der Ausbildung laufen parallel. Nach der Halbzeit der Ausbildungsdauer erfoglt in der Regel eine Zwischenprüfung und am Ende steht sodann die Gesellenprüfung. Hieran anschließend kann auch eine Meisterausbildung folgen


Als Ausbilder müssen Unternehmen bestimmte rechtliche Vorgaben beachten. Die wesentlichen Grundlagen sind, neben dem Ausbildungsvertrag, das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die Handwerksordnung.


Besondere Reglungen gelten insbesondere in Bezug auf die Vertretung beim Abschluss des Ausbildungsvertrages bei minderjährigen Auszubildenden, bei der Pflicht zur Freistellung zum Berufsschulunterricht und zu Prüfungen, zur Einhaltung der Ausbildungsvorgaben, ggf. der Förderung durch ausbildungsbegleitende Schulungsmaßnahmen oder auch der Möglichkeit zur Kündigung etc.


Bei Streit mit einem Auszubildenden besteht die Besonderheit, dass eine Schlichtung durch den „Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten“ herbeigeführt werden kann bzw. zum Teil auch muss.