Zwar ist die befürchtete erste Abmahnwelle wegen Verstößen gegen die Regelungen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgeblieben. Aktuell versuchen aber dubiose Unternehmen auf andere Art und Weise Geld mit den Untersicherheiten zum Datenschutz zu machen. Das Vorgehen entspricht demjenigen, aus den bekannten „Branchenbuchabzock-Fällen“
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Hintergrund
Zur Zeit wird an eine Vielzahl von Unternehmen ein Fax-Schreiben der "Datenschutz-Auskunftzentrale" versandt. Dieses sehr amtlich wirkende Schreiben der
„Datenschutz-Auskunftszentrale“ führt im Betreff eine schriftbildlich hervorgehobene „Eilige-FAX-Mitteilung" an. Zunächst wird dann behauptet, dass es zur Erfüllung von etwaigen Pflichten nach
der DSGVO erforderlich sei, das von der „Datenschutz-Auskunftszentrale“ ebenfalls beigefügte Formular auszufüllen und unterschrieben binnen sehr kurzer Frist „gebührenfrei an die EU-weite
zentrale Fax-Stelle: (Faxnummer) zu senden.“ Alternativ ermöglicht es die „Datenschutz-Auskunftszentrale“ dem Empfänger aber auch, die Rückantwort an eine in Oranienburg gelegene Adresse
zurückzusenden.
Achtung: Es gibt weder eine offizielle „Datenschutz-Auskunftszentrale“ noch bestehen nach der DSGVO irgendwelche Pflichten, das beigefügte Formular auszufüllen.
Betrachtet man sich das Anschreiben etwas genauer fällt auf, dass im (zweiten) Betreff (in kleiner Schrift in der rechten oberen Ecke) „Basisdatenschutz Angebot
2018“ geschrieben steht. In dem beigefügten Formular ist im sehr kleingedruckten Fließtext dann neben diversen Angaben zur DSGVO angegeben, dass der „Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto zzgl.
USt: Eur 498“ kosten soll.
Achtung: Das amtlich wirkende Schreiben der "Datenschutz-Auskunftszentrale" ist ein Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen (!) Vertrages. Wer das Schreiben ausfüllt und unterschrieben an die
"Datenschutz-Auskunftszentrale" zurücksendet, geht
hierdurch einen kostenpflichtigen Vertrag ein.
Achtung: Unternehmen, an die sich diese Schreiben richten, haben kein (!) gesetzliches Widerrufsrecht! Ob gegebenenfalls eine Anfechtung des Vertrages in Betracht kommt, ist vom Einzelfall abhängig.
Unabhängig von dieser neuen Abzockmasche, stellen sich an dieser Stelle aus rechtlicher Sicht einige klärungsbedürftige Fragen: Woher hat das Unternehmen die Daten?
Das Listenprivileg ist mit der DSGVO entfallen. Wo findet man die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO? Warum werden auffällig kurze Fristen in deutlich hervorgehobener Schrift und Größe
gesetzt, der Preis aber in wesentlich kleinerer Schrift im Fließtext versteckt? (...)
Fazit
Bei diesem Faxschreiben scheint es sich offensichtlich um eine reine Abzocke zu handeln, bei der versucht wird, die Unsicherheit von Unternehmen im Umgang mit der DSGVO auszunutzen. Rechtlich existiert zumindest keine Meldepflicht bei einer „Datenschutz-Auskunftszentrale“ und schon gar nicht im Oktober 2018!
Anna Rehfeldt, LL.M.
Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte