Achtung: Fake-Abmahnungen per E-Mail im Umlauf

Wer derzeit eine Abmahnung per E-Mail erhält, sollte vorsichtig sein. Es sind Fake-Abmahnungen im Umlauf. Grund der Abmahnung sei ein behaupteter Verstoß gegen die Informationspflichten gemäß Art. 13 EU-DSGVO. Diese Abmahnungen haben zudem noch einen Anhang unbekannten Inhalts.

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Hintergrund

Abmahnungen von Wettbewerbern, (Verbraucherschutz-) Verbänden oder im Rahmen von Markenrechtsverletzungen durch den Markenrechtsinhaber, sollen Verstöße schnell unterbinden und eine außergerichtliche Klärung herbeiführen. Abmahnungen treffen den Abgemahnten jedoch meist unverhofft und sind insbesondere im Hinblick auf die Kosten ein Ärgernis. Ist die Abmahnung berechtigt, ist es schwer bzw. nahezu unmöglich, rechtlich dagegen vorzugehen. Hier kann man zumindest noch versuchen, die Kosten zu reduzieren. Bei unberechtigten Abmahnungen sind die Chancen erfolgreich gegen die Abmahnung vorzugehen, jedoch um einiges höher.

 

Achtung: Nunmehr sind allerdings Fake-Abmahnungen per E-Mail im Umlauf, die weder wettbewerbsrechtlicher noch markenrechtlicher Natur sind und vermutlich einen Virus im Anhang beinhalten.

 

Was ist passiert?

Derzeit versenden bislang unbekannte Täter gefälschte Abmahnungen per E-Mail. Die Abmahnung soll wohl vom Rechtsanwalt Thomas Schlegel aus der Rechtsanwaltskanzlei „Schlegel & Partner“ stammen. Der Grund der Abmahnung soll eine angeblich auf der Website des Abgemahnten begangene Informationspflichtverletzung gemäß Art. 13 EU-DSGVO sein. Die E-Mail enthält zusätzlich einen Anhang, aller Wahrscheinlichkeit nach, einen Virus.

 

Achtung: Heute leitete mir ein Mandant eine vergleichbare E-Mail der Kanzlei „Michaelis Rechtsanwälte“ weiter, die ebenfalls einen Verstoß gegen die Informationspflichten gemäß Art. 13 EU-DSGVO zum Gegenstand hat und die ebenfalls einen unbekannten Inhalt im Anhang enthält.

Wörtlich heißt es in dieser E-Mail u.a. „Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf ihrer Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung stehen müssen.“

 

Fazit

Unternehmen sollten die Anhänge auf keinen Fall öffnen. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei diesen E-Mails um Fake-Abmahnungen handelt und der Inhalt des Anhangs ein Virus oder dergleichen ist.

 

Aus rechtlicher Sicht ist darauf hinzuweisen, dass Abmahnungen grundsätzlich nicht ausschließlich per E-Mail versandt werden. Zudem enthalten Abmahnungen in der Regel auch eine (kurze) Schilderung des Sachverhalts sowie weitere Angaben zu den behaupteten Verstößen. In den meisten Fällen enthalten Abmahnungen zudem auch eine vorformulierte strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung. Dies ist bei den hier vorliegenden Abmahnungen nicht gegeben.

 

Inhaltlich ist es derzeit außerdem noch erheblich umstritten, ob Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) allgemein und gegen die Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO im Besonderen überhaupt abmahnfähig sind.

 

Hinweis: Die benannten Rechtsanwälte und Kanzleien versenden diese E-Mails nicht! Der Versand erfolgt durch bislang unbekannte Kriminelle.

 

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

 

Anna Rehfeldt, LL.M.

Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte