Wettbewerbsverstoß bei fehlendem Hinweis auf Brandschutz

Informationspflichten treffen Unternehmen in vielerlei Hinsicht. Diese reichen von den allgemeinen Angaben zum Unternehmen, zu den Vertragsinhalten bis zum Widerrufsrecht. Und ganz aktuell: Die seit 01.02.17 geltenden Informationspflichten zur Streitschlichtung! Je nach Branche kommen noch weitere spezielle Informationspflichten hinzu.

Fehlen die Informationen oder werden sie nicht im erforderlichen Umfang rechtzeitig erteilt, kann das als Wettbewerbsverstoß kostenpflichtig abgemahnt werden!

______________________________________________________________________

Was ist passiert?

Ein Unternehmen vertrieb Brandschutzsysteme und bewarb diese unter anderem auch in Katalogen. Die Brandschutzsysteme hatten jedoch nicht den erforderlichen bauaufsichtsrechtlichen Nachweis der Verwendungsmöglichkeit. Auf diesen (fehlenden) Umstand wies das Unternehmen allerdings nicht hin und wurde nach erfolgloser Abmahnung gerichtlich u.a. auf Unterlassung in Anspruch genommen.

 

Die Entscheidung

Das OLG Dresden (Az. 14 U 1819/15) sah in dem fehlenden Hinweis auf den nicht vorliegenden bauaufsichtsrechtlichen Verwendungsnachweis nach der Leitungsanlagen - Richtlinie einen Wettbewerbsverstoß. Informiert ein Unternehmer seine Kunden nicht über bestimmte wesentliche Umstände bzw. Tatsachen in Bezug auf seine Produkte, ist dies als wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen zu werten.

 

Der fehlende bauaufsichtsrechtliche Verwendungsnachweis sei ein solcher wesentlicher Umstand, auf den hingewiesen werden muss, da ohne diesen Nachweis die tatsächliche Nutzung der Brandschutzsysteme erheblich eingeschränkt sei. Denn ohne bauaufsichtsrechtlichen Verwendungsnachweis müssen Planer oder Hersteller diesen Nachweis erbringen.

 

Fazit

Nicht nur falsche Angaben in der Produktbeschreibung oder der Preisangabe führen zu kostenpflichtigen Abmahnungen. Auch das Unterlassen von Angaben zu (fehlenden) Nachweisen oder Zulassungen kann als Wettbewerbsverstoß kostenpflichtig abgemahnt werden. Diese Problematik taucht auch immer wieder beim Verkauf von Ersatzteilen für Kfz auf, wenn diese nicht die Straßenverkehrs rechtliche Zulassung haben. Siehe Beitrag hier.

 

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.