Jedes Unternehmen braucht heutzutage eine eigene Internetseite. Es ist die digitale Visitenkarte und für Onlinehändler ohnehin ein Muss. Aber egal ob die erstmalige Erstellung, der Relaunch oder die allgemeine Pflege. Es gibt viele Fallstricke auf dem Weg zur eigenen Homepage.
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Der Anfang
Wer erstmalig eine eigene Homepage erstellen will, muss sich seine Wunschdomain registrieren lassen. Für die Top-Level-Domain “.de” ist die DENIC e.G. zuständig. Die eigentliche Registrierung beispielsweise bei der DENIC nimmt dann aber der Internetprovider vor, bei dem man die Internetseite betreibt.
Achtung: Auch wenn der Provider die Registrierung vornimmt, entsteht ein Vertrag unmittelbar zwischen Domaininhaber und der DENIC über die Eintragung der Domain in die sog. WHOIS Liste sowie der Verbindungsherstellung.
Markenschutz
Gleich zu Beginn sollten bereits bei der Wahl der Domain, fremde Markenrechte beachtet werden! Die Prüfung betrifft maßgeblich die Second-Level-Domain, also der Name in der Mitte, ohne die Endung “.de” oder “.com” etc.
Enthält die Wunschdomain fremde Marken oder bekannte Namen, muss vorab eine Einwilligung eingeholt werden oder ein anderer Name gewählt werden!
Praxistipp: Vor der Registrierung bei der DENIC sollte eine Markenrecherche durchgeführt werden! Hierzu bietet sich die Onlinerecherche an.
Markenrechte sind aber auch sonst auf der Internetpräsenz zu beachten! Im Onlinehandel tauchen hier immer wieder Probleme bei der Verwendung von fremden Bildmarken und Logos von bekannten Herstellern auf. Einen Betrag zu diesem Problem gibt es hier.
Wettbewerbsrecht
Neben den Marken- und Namensrechten ist auch das Wettbewerbsrecht einzuhalten. Hier gibt es verschiedene Fallstricke:
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Tippfehlerdomain
Es beginnt wieder mit der Domain. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann bei der Verwendung sog. Tippfehler-Domain drohen. Solche Domains sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich an bereits bekannte Domainnamen anlehnen und sich nur durch einen Dreher in der Buchstabenfolge oder dem Weglassen einzelner Buchstaben unterscheiden. Hierdurch sollen potenzielle Besucher der bekannten Internetseite angelockt werden.
Der BGH sieht in der Verwendung solcher Tippfehlerdomain einen Wettbewerbsverstoß, wenn nicht gleich zu Beginn klargestellt wird, dass man mit der eigentlichen Internetseite nichts zu tun hat. Ansonsten stelle die Verwendung einen Verstoß gegen das Verbot unlauterer Behinderung in Form des Abfangens von Kunden dar.
Achtung: Ein Löschungsanspruch gegen die Tippfehlerdomain des “richtigen” Seitenbetreiber besteht hingegen nicht. Eine zulässige Nutzung der Domain ist nicht ausgeschlossen (=ausdrücklicher Hinweis) und allein die Registrierung ist kein Wettbewerbsverstoß!
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Impressum
Ein weiterer Punkt ist die Bereitstellung des Impressums. Hier hat sich mittlerweile ein Problembewusstsein herausgebildet und Unternehmen sind sensibilisiert.
Sobald die Internetseite über die ausschließlich private Nutzung hinausgeht, muss ein Impressum bereitgestellt werden. Hier ist die Grenze sehr niedrig, sodass nahezu jede Homepage von der Impressumspflicht betroffen ist.
Achtung: Geschäftsmäßig handelt man schon dann, wenn Werbeanzeigen auf der Webseite sind! Im Zweifel ist somit immer ein Impressum nötig!
Inhaltlich müssen Vor- und Zuname, Adresse (kein Postfach) und bei juristischen Personen auch die Rechtsform einschließlich Name der vertretungsberechtigten Person angegeben werden. Hinzukommen Telefon und (wenn vorhanden) Fax sowie die e-Mailadresse.
Optional und abhängig vom Unternehmen, dann noch Angaben zur Registernummer (HRA/ HRB), zur zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer (nicht mit der Steuernummer zu verwechseln).
Das Impressum muss leicht zu erkennen, ständig verfügbar und unmittelbar erreichbar sein. Als Faustformel gilt die “2-Klick-Regel”: spätestens nach 2 Klicks muss der Nutzer das Impressum aufrufen können!
Praxistipp: Den Link zu Online-Streitbeilegungsplattform der EU nicht vergessen.
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Datenschutz
Sobald personenbezogene Daten erhoben werden, muss eine Datenschutzerklärung bereitgehalten werden. Personenbezogene Daten sind alle Angaben die auf eine bestimmte oder auch nur bestimmbare Person schließen lassen. Das sind neben dem Namen, der Adresse, E-Mail und Co. auch die IP-Adresse des Nutzers.
Die Datenschutzerklärung muss zu Beginn der Nutzung (= Besuch der Internetseite) über Art und Umfang und über den Zweck sowie über eine etwaige Weitergabe der Daten informieren. Zudem muss der Hinweis auf das jederzeitige Auskunfts- und Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Werden social-plug-ins verwendet, müssen die hierbei bestehenden Besonderheiten beachtet werden.
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AGB und Widerruf
Sollen über die Homepage auch Verträge mit Verbraucher- Kunden geschlossen werden, sind Angaben zu den AGB und zum Widerrufs recht aufzunehmen.
Die AGB sollten auf das konkrete Unternehmen zugeschnitten sein und nicht bei der Konkurrenz kopiert werden. Neben der Gefahr von unwirksamen und nicht passenden AGB, drohen hierbei auch kostenpflichtige Abmahnungen.
Für die Einbeziehung muss vor Vertragsschluss auf die AGB hingewiesen werden und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme geschaffen werden.
Praxistipp: Hierfür hat sich die Checkbox bewährt, die jedoch in Opt-in Form bereitzustellen ist.
Dem Verbraucher müssen zudem eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sowie ein Widerrufsformular zur Verfügung gestellt werden.
Achtung: Seit 2014 gelten die Pflichten neben dem Fernabsatz auch für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden (AGV).
Hinzu kommen dann noch die allgemeinen Informationspflichten. Beim Abschluss von Verträgen über die Homepage ist die “Button-Lösung” zu beachten. Der Verbraucher-Kunde muss klar erkennen können, dass er “kostenpflichtig bestellt” oder “zahlungspflichtig bestellt”. Andere Formulierungen sind rechtlich problematisch und führen im Zweifel zur Unwirksamkeit des Vertragsschlusses. Hinzu kommt die Gefahr von kostenpflichtigen Abmahnungen.
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Urheberrecht
Last but not least sind die Urheberrechte zu beachten. Werden fremde Bilder, Videos, Ausschnitte, Zitate etc. verwendet muss eine entsprechende Einwilligung des Rechteinhabers vorliegen. Das gleiche gilt für Musik, Layouts und Design!
Kostenlose Bilder, die beispielsweise unter einer creative commons Lizenz (CC) stehen, sind nicht rechtefrei (siehe auch Beitrag hier - externer Link)
Es müssen insbesondere das Urheberbenennungsrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform (z.B. “Pixelio” oder “Fotalia”) beachtet werden. Im Übrigen ist dann natürlich der Umfang der Lizenz (kommerziell, privat) zu beachten!
Achtung: Wer eine Anfahrtsskizze auf seiner Homepage bereitstellt, muss auch das Urheberrecht an diesen Kartenausschnitten beachten! Gleiches gilt für Stadtpläne! Als Lösung kann die Einbindung von google-maps dienen!
Fazit
Sowohl bei der Erstellung als auch im Anschluss daran, ist die eigene Homepage immer aktuell zu halten und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu gestalten! Es sollte regelmäßig geprüft werden, ob Anpassungsbedarf besteht um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden!
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Checkliste
- Stehen der eigenen Wunschdomain Rechte Dritter entgegen?
- Wurden alle notwendigen Lizenzen eingeholt und in welchem Umfang?
- Wurden Urheberrechte beachtet und entsprechende Namen benannt?
- Ist die Datenschutzerklärung ausreichend und verfügbar?
- Wurde ein Impressum erstellt und kann hierauf mit „2-Klicks“ zugegriffen werden?
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!