Gewährleistung ist keine Garantie! Was bei der Werbung zu beachten ist!

Bei Mängeln an der Ware verlangen Kunden häufig, dass die Reparatur im Rahmen der “Garantie” zu erfolgen hat! Rechtlich machen sie in der Regel jedoch von ihrem Gewährleistungsrecht Gebrauch. Wissen beide Vertragspartner was gemeint ist, ist die falsche Bezeichnung nicht weiter von Bedeutung! Werben Unternehmen hingegen falsch mit Garantien, kann dies zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen!

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Hintergrund

Kunden steht nach dem Gesetz beim Verkauf von Neuwaren grundsätzlich ein 2- jähriges Gewährleistungsrecht zu. Das heißt, zeigen sich innerhalb dieser Zeit Mängel, die schon bei der Übergabe (verdeckt) vorhanden waren, muss der Unternehmer nacherfüllen (Reparatur oder Neulieferung)!

 

Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistungen des Verkäufers, Herstellers und/oder eines Dritten! Hierauf hat der Kunde, anders als bei der Gewährleistung, keinen Anspruch!

 

Was ist in der Werbung zu beachten?

Um bei der Werbung mit Garantien, online und offline, keine kostenpflichtigen Abmahnungen zu riskieren, gibt es einiges zu beachten:

  1. Der Verbraucherkunde muss trotz Garantie, zusätzlich immer noch auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hingewiesen werden (auch in AGB möglich)
  2. Wird eine Garantie gegeben, muss der Verbraucherkunde des Weiteren darauf hingewiesen werde, dass die gesetzlichen Mängelrechte hierdurch nicht berührt werden!
  3. Es muss zudem auch der Inhalt der Garantie (Beschaffenheits-/ Haltbarkeitsgarantie) bereits aus der Werbung hervorgehen. Das umfasst insbesondere auch den Geltungsbereich (räumlich und zeitlich)
  4. Weitere Informationen sind über den Garantiegeber (Name, Kontakt) und über etwaige Voraussetzungen und Bedingungen, die für die Inanspruchnahme der Garantie Erfüllung sein müssen, zu machen.

 

Fazit

Wer als Unternehmer mit Garantien wirbt, muss sowohl online als auch in Printmedien, dem Verbraucher bereits in der Werbung sämtliche Informationen zur Verfügung stellen. Kunden müssen die Möglichkeit haben vor Vertragsschluss die Garantiebedingungen einsehen zu können. Es müssen insbesondere über die Voraussetzungen und den Geltungsbereich der Garantie Informationen erteilt werden, zum Beispiel der Nachweis von Kaufbelegen etc. und wo und wie lange die Garantie in Anspruch genommen werden kann.

 

Praxistipp: Das kann länger oder kürzer als die Gewährleistungsfrist sein.

 

Ein häufiger Grund von Abmahnungen ist der fehlende Hinweis darauf, dass es (a) gesetzliche Gewährleistungsrechte gibt und (b) diese durch die Garantie nicht beschränkt werden! Unternehmen sollten dies stets beachten!

 

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!