„Irrtümer vorbehalten“ - unzulässige Klausel im Onlinehandel!

Fehler können passieren! Farbabweichungen bei Produktbildern aufgrund technischer Probleme, ein falscher Preis weil das Komma falsch gesetzt wurde oder die Artikelbeschreibung passt nicht zur eigentlichen Ware. Egal wie – im Onlinehandel finden sich vielzählige Klauseln, durch die die Haftung für Irrtümer, falsche Preisangaben oder Fehler in der Beschreibung ausgeschlossen werden soll. Was in Printkatalogen möglich ist, geht im Online-Handel nicht unbedingt!

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Hintergrund 

In gedruckten Katalogen, auf Flyern oder in Werbeanzeigen können Unternehmen und Händler auf mögliche Irrtümer hinweisen. Fehler bei der Erstellung der Werbung können nach der Veröffentlichung nicht ohne Weiteres wieder rückgängig gemacht und berichtigt werden. Um die Haftung nicht ausufern zu lassen, hat der BGH (Az. I ZR 138/94) bereits frühzeitig für Printmedien den Hinweis „Irrtümer vorbehalten“ als zulässig eingestuft.

 

Im Onlinegeschäft ist die Ausgangssituation jedoch eine andere. Aufgrund der technischen Möglichkeiten ist es hier möglich, Fehler einfacher zu korrigieren. So können die Beschreibungen binnen kurzer Zeit angepasst und falsche Preisangaben berichtigt werden. Die Grundsätze, die der BGH für den offline-Bereich aufgestellt hat, können in Folge dessen nicht ohne Weiteres auf den online-Bereich übertragen werden.

 

Folgen

Für den Online-Handel bedeute dies, dass Klauseln wie „technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/ oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten“ unzulässig sind (vgl. KG Berlin Az. 5 W 304/07).

 

Insbesondere dürfen sich Online-Händler auch nicht pauschal eine einseitige Lösungsmöglichkeit vom Vertrag bei Fehlern oder Abweichungen vorbehalten. So ist etwa die Klausel „Bei aller Sorgfalt unterläuft auch uns einmal ein Fehler. Irrtümer, Änderungen in der Preis- oder Produktbeschreibung oder bei Lieferschwierigkeiten unseres Zulieferers die Lieferung Ihrer Ware vorbehalten.“ (vgl. LG Frankfurt, Az. 3-11 O 70/11) unzulässig.

 

Fazit

Im Online-Handel sollten sämtliche Hinweise auf Irrtümer, Fehler in der Preis-oder Produktbeschreibung, Lieferengpässen oder sonstigen einseitigen Vorbehalten unbedingt vermieden werden. Das gilt sowohl für die Darstellung im Shop an sich, als auch in Bezug auf die AGB. In beiden Fällen können Verstöße zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen!

 

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!