„Sponsored“ reicht nicht als Hinweis auf Werbung aus

Zwischen Werbung und redaktionellen Texten muss klar unterschieden werden. Wer auf seiner Homepage, in Zeitungen oder Katalogen neben inhaltlichen Beiträgen auch Werbung platziert, muss dies deutliche kennzeichnen. „Sponsored“ reicht hierfür nicht in jedem Fall aus!

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Was ist passiert? 

Ein Unternehmen hatte auf seiner Internetseite neben redaktionellen Inhalten zum Thema Gesundheit, auch Werbeanzeigen platziert. Das Unternehmen setzte unter anderem einen Link „Akne – Narben als Folgeerscheinung (Sponsored – Akne-Ratgeber)“.

Wenn Besucher den Link anklickten, wurden sie auf die Internetseite eines Drittunternehmens weitergeleitet, auf dem dann diverse Produkte beworben wurden. 

Die Wettbewerbszentrale sah hierin einen Verstoß gegen die Pflicht zur Kennzeichnung und Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten.

 

Die Entscheidung 

Das Landgericht München I (Az. 4 HK O 21172/14) gab der Wettbewerbszentrale Recht und verurteilte den Betreiber der Internetseite. Nach Ansicht der Richter verstieße der Internetauftritt gegen das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten. Besucher sollen nicht über den werbenden Charakter einer Anzeige getäuscht werden! Sogenannte „redaktionelle Werbung“ sei verboten. Um den Werbecharakter klar zu machen, reiche der Hinweis „Sponsored“ nicht aus. Der Begriff sei lediglich im englischsprachigen Raum bekannt und werde durch deutschsprachige Nutzer nicht in jedem Fall verstanden. Hinzu komme, dass der Hinweis auch sonst nicht als Anzeige zu verstehen sei, da gerade im Bereich der Presse ein „Sponsoring“ unüblich sei. Der Besucher könne mithin nicht klar erkennen, dass für die Veröffentlichung entgeltlich erfolgte!

 

Fazit

Anders als im Rundfunk oder im TV sind gesponsordte Beiträge in der Presse nicht üblich. Betreiber von Internetseiten, die auf Drittunternehmen verlinken und dafür Geld bekommen, sollten dies klar als „Anzeige“ bezeichnen. Gegebenenfalls kann auch eine farbliche Markierung den Werbecharakter verdeutlichen.

In jedem Fall sollte die Werbung vom redaktionellen Inhalt abgesetzt und unterschieden werden! Bezeichnungen wie „Sponsored“ reichen nicht in jedem Fall aus!

 

Gerade im Hinblick auf die anstehende Fußball EM sollten Unternehmen ihre Werbeanzeigen genau prüfen, um kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden!
Achtung hier sind auch Markenrechte zwingend einzubeziehen!

 

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!