Mythos Copyright – Teil 3: Wo muss es hin, das © ?

 

Die ersten beiden Teile haben Hintergrund und Vorteile des Copyright-Vermerks (auch) in Deutschland erklärt. Jetzt stellt sich noch die Frage: Wo muss es hin?

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Copyright auf der Homepage?

Wer eine Internetseite erstellt, die die schöpferische Höhe erreicht, also nicht nur das Ergebnis von typischen, rein handwerklichen Leistungen ist, kann die Vorteile eines Copyright-Vermerks mit dem © erreichen. Zu empfehlen ist, das Zeichen oder den Hinweis in unmittelbarer Nähe zum geschützten Werk anzubringen, sodass es leicht erkennbar ist. Beispiel: Urheberrechtshinweis direkt auf oder unter dem Bild.


Praxistipp: Würde man jedes einzelne Werk, jedes einzelne Foto oder jeden Schriftzug mit ein © versehen, würde die eigentliche Homepage kaum noch zu erkennen sein. Ein Hinweis kann auch am Seitenende oder im Impressum erfolgen.

Zudem können Bilder auch mit einem Wasserzeichen versehen werden, um die Urheberschaft später nachzuweisen.

 

Klarnamen oder Künstlername/ Pseudonym?

Wer sein Werk kennzeichnet, kann seinen richtigen Namen oder aber auch seinen Künstlernamen nutzen. Wer seinen Künstlernamen oder ein Pseudonym nennt, muss jedoch nachweisen können, dass er sich hinter dieser Bezeichnung verbirgt.

 

Datum!?

Das Datum ist von besonderer Bedeutung. Hierdurch wird auf den Zeitpunkt des „Schaffens“ hingewiesen. Im Urheberrecht gilt das Prioritätsprinzip: Wer zuerst ein Werk geschaffen hat, ist Urheber - mit allen Rechten! Verstößt ein anderer gegen die Urheberrechte und behauptet dann, er habe das Werk früher geschaffen, muss der Urheber beweisen, dass ihm die Rechte zustehen. Mit dem Datum kann dieser Nachweis geführt werden!

 

Achtung: Das Datum im Impressum oder am Ende der Webseite bezieht sich in der Regel nur auf die festen Bestandteile der Homepage, nicht aber auch auf z.B. Blogeinträge die zeitlich unterschiedlich veröffentlicht werden. Allerdings sind solche Beiträge zumeist ohnehin mit einem extra Datum versehen, sodass der Nachweis wann der Text geschaffen wurde leicht zu führen ist.

 

Wie umfassend muss der Hinweis ausfallen?

Im Impressum könnte der Hinweis wie folgt aussehen: „Sämtliche Inhalte, insbesondere alle Texte, Bilder, Fotos und Grafiken dieser Internetseite sind urheberrechtlich geschützt.“

Bei einem Hinweis direkt an dem entsprechenden Werk, kann das kürzer ausfallen, wie zum Beispiel: „Urheberrechtlich geschützt, (Name, Datum)“

 

Praxistipp: Der Vermerk kann auch in englisch erfolgen, was bei entsprechenden Adressaten auch zu empfehlen ist. Es könnte dann heißen: „Copyright (Name, Datum)“

 

Und sonst?

Wer einer Nutzung offen gegenübersteht, kann zudem auch einen Hinweis aufnehmen, dass um die Verwendung gebeten werden kann.

 

Achtung: Wer Teile seiner Internetseite unter eine Creative Commons Lizenz gestellt hat, sollte auch hierauf hinweisen und auf die Lizenz verlinken.

 

Fazit

Die Themenreihe „Mythos Copyright“ sollte einen ersten Einblick und eine Übersicht zum vielfach missverstanden © geben. Es besteht zwar keine gesetzliche Pflicht einen Copyright-Hinweis anzubringen. Gleichwohl verhilft er zu erheblichen Vorteilen! Der Umfang und die konkrete Umsetzung ist vom Einzelfall abhängig und richtet sich insbesondere nach der Art des Werkes (Bilder, Texte, Fotos) und der beabsichtigten Verwendung (online, offline, privat, kommerziell)! Urheberrechte sind kein Kavaliersdelikt und können kostenpflichtig abgemahnt werden und zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen. Strafrechtliche Konsequenzen außen vor.

 

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!