Wer kennt es nicht das C im Kreis © - den sogenannten Copyright Vermerk. Zu dem Zeichen existieren einige Mythen, die den Umgang und die Verwendung in der Praxis häufig problematisch machen. Die Themenreihe „Mythos Copyright“ soll über die Bedeutung aufklären und praktische Hinweise zum Umgang geben!
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Hintergrund
Der Begriff „Copyright“ stammt aus dem Amerikanischen und wird übersetzt mit „Urheberrecht“. Anders als das in Deutschland bekannte Urheberrecht, schützt das amerikanische Copyright aber nicht den Urheber und seine schöpferische Leistung, sondern die rein wirtschaftlichen Interessen des Inhabers. Die Unterscheidung wird insbesondere dann bedeutsam, wenn der Urheber für einen Auftraggeber arbeitet. Nach deutschem Recht hätte der Urheber als Schöpfer unabhängig von der Beauftragung ein Urheberrecht und kann die Verwertung maßgeblich mit beeinflussen. Beim amerikanischen Copyright stehen ihm hingegen nur (eingeschränkte) Widerspruchsrechte zu.
Warum der Hinweis © ?
Das Copyright-Zeichen war vormals in den USA erforderlich, da Urheberrechte, anders als nach deutschem Recht, registriert und mit dem Hinweis versehen werden mussten. Fehlte die Registrierung und/ oder der Hinweis konnten die Rechte erlöschen. Durch diese ursprüngliche Pflicht, verbreitete sich das ©
Die Registrierungspflicht besteht aber auch in Amerika bereits seit 1989 nicht mehr und die Urheberrechte entstehen hier wie dort automatisch.
Bedeutung in Deutschland
Eine Registrierungs - und Hinweispflicht wie in den USA gab und gibt es in Deutschland nicht. Gleichwohl findet sich das © an vielen Stellen.
Rechtlich hat das Zeichen nur klarstellenden Charakter. Es zeigt dem Verwender, dass Urheberrechte an dem Werk bestehen – nicht mehr und nicht weniger. Auf den Inhalt und den Umfang hat es keinerlei Einfluss!
Beispiele: Das Zeichen auf einer deutschen Internetseite bedeutet das nur, dass an dieser Seite Urheberrechte nach deutschem Recht bestehen.
Praxistipp: Nach der Rechtsprechung sind © und „Copyright“ als ausreichende Urheberrechtshinweise zugelassen.
Achtung: Das Copyright ist von dem Hinweis „Alle Rechte vorbehalten“ zu unterscheiden. Ein solcher Hinweis kann und darf nur dann verwendet werden, wenn tatsächlich ALLE Rechte noch beim Urheber liegen. Wurden einzelne Rechte, wie der Erlaubnis das Werk zu kopieren und zu verbreiteten (Vervielfältigungsrecht) per Lizenz übertragen, sind nicht (mehr) alle Rechte beim Urheber, sodass der Hinweis falsch ist und nicht erteilt werden darf! In diesem Fall kann der Hinweis „einzelne Rechte vorbehalten“ erfolgen.
Braucht man ein Copyright-Hinweis?
Nein! Sobald der Künstler ("Schöpfer") sein Werk geschaffen hat, entsteht das Urheberrecht hieran automatisch,. Vorausgesetzt die „schöpferische Höhe“ wird erreicht. Wer eine kreative Internetseite, eine künstlerische Werbeanzeige oder ein Foto etc. erstellt, ist automatisch Urheber mit entsprechenden Rechten. Egal ob ein © angefügt ist oder nicht.
Warum ist der Copyright-Hinweis dann noch so weit verbreitet? Brauche ich das © in Deutschland?
Im zweiten Teil der Themenreihe „Mythos Copyright“ werden die rechtlichen Hintergründe betrachtet, warum auch trotz automatischer Entstehung von Urheberrechten ein Vermerk hilfreich und zum Teil auch notwendig sein kann.
Fazit
Grundsätzlich sind die Begriffe „Copyright“ und "Urheberrecht" nicht identisch. Copyright schützt vorrangig das wirtschaftliche Interesse; das Urheberrecht eher die schöpferische Leistung des Urhebers. Die Verwendung des © kann gleichwohl auch als Hinweis auf deutsches Urheberrecht verwendet werden.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!