Mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie wurden die Rechte und Pflichten von Unternehmen umfassend reformiert. Bei Fernabsatzverträgen und Verträgen die „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossen wurden, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall sind die Rücksendekosten nunmehr vom Verbraucher zu tragen, wenn er hierauf hingewiesen wurde und der Unternehmen die Kosten auch nicht freiwillig übernimmt, unabhängig vom Preis. Gilt das aber auch, wenn die Ware oder Leistung mangelhaft ist?
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Hintergrund
Ist die Ware oder Leistung mangelhaft, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Der Umfang ist vom jeweiligen Vertragstyp abhängig (Kauf- oder Werkvertrag). Mängelansprüche dürfen jedoch nicht mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (AGV) verwechselt werden. Unternehmen müssen hier genau unterscheiden.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte setzten, unabhängig vom Vertragstyp, einen Mangel der Ware oder der Leistung voraus. Ein Mangel liegt, vereinfacht gesagt vor, wenn die Ist- von der Soll-Beschaffenheit abweicht.
Praxistipp: Es ist hierbei unerheblich ob sich die Abweichung positiv oder negativ auswirkt. Das heißt, auch eine Abweichung zu Gunsten des Kunden begründet in der Regel einen Mangel.
Beispiel: Die Ware ist mangelhaft wenn sie nicht funktioniert, defekt ist oder eine falsche Ware geliefert wurde.
Im Kaufrecht gilt grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für bewegliche Waren; abweichende Fristen gelten u.a. bei Waren zum Einbau in Bauwerke und im Werkvertrag. Die Frist beginnt im Kaufrecht mit Ablieferung und im Werkvertragsrecht mit Abnahme.
Achtung: Sind beide Vertragspartner (Händler/ Unternehmer-Lieferant) Kaufleute i.S.d. Handelsgesetzbuchs (HGB), besteht
grundsätzlich eine Prüf- und Rügeobliegenheit der Waren. Wer diese Pflicht verletzt, kann unter Umständen später keine Mängelansprüche mehr geltend machen.
Bei Verträgen mit Verbrauchern (B2C) besteht diese Pflicht nicht! Eine solche darf dem Verbraucher auch nicht per AGB auferlegt werden! Abmahnungen und
Schadensersatz können hier drohen.
Welche Rechte hat der Kunde?
Liegt ein Mangel vor, hat der Kunde vorrangig einen Anspruch auf Nacherfüllung. Dies kann durch Nachbesserung (Reparatur) oder durch Nachlieferung erfüllt werden.
Achtung: Im Kaufrecht hat der Kunde die Wahl, welche Art der Nacherfüllung er bevorzugt. Im Werkvertragsrecht kann der Unternehmer die Art der Nacherfüllung wählen. D ie Grenze ist in jedem Fall die Unverhältnismäßigkeit.
Und wer trägt die Transport- und Versandkosten?
Zur Prüfung, ob (1) überhaupt ein Mangel vorliegt und (2) ob und wie eine Reparatur erfolgen kann bzw. ob eine Nachlieferung günstiger ist, muss der Unternehmer die Sache zunächst einmal untersuchen. Hier stellt sich die Frage, wer für die Kosten der Rücksendung aufkommen muss oder die Fahrtkosten des Unternehmers zu tragen hat, falls er die Ware vor Ort beim Kunden prüft!?
Praxistipp: Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmer die Ware zur Verfügung zu stellen, sodass dieser sie untersuchen und ggf. Beweise sichern kann.
Ist die Ware mangelhaft, muss der Unternehmer die Transport- oder Versandkosten übernehmen. Gemäß § 439 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass kein bzw. ein nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmers liegender Mangel vorliegt, können die Kosten unter Umständen vom Kunden zurück verlangt werden. Dies setzt in der Regel aber einen klaren und eindeutigen Hinweis voraus. In AGB dürfte dieser Hinweis grundsätzlich jedoch nicht ausreichen.
Achtung: Dies ist nicht mit den Kosten im Fall eines Widerrufs zu verwechseln. Was der Kunde will (Widerruf oder Gewährleistung) ist durch Auslegung zu ermitteln. Der Kunde muss nicht ausdrücklich „Widerruf“ oder „Nacherfüllung“ nennen!
Fazit
Liegt tatsächlich ein Mangel der Ware oder Leistung vor, muss der Unternehmer die Kosten für Transport und Versand in der Regel zahlen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!