Ein Handy darf während der Fahrt nicht zur Navigation genutzt werden

Ein Handy wird im Sinne der StVO dann unerlaubt genutzt, wenn es bestimmungsgemäß gebraucht wird. Dass ist neben dem eigentlichen Telefonieren, u.a. auch bei der Nutzung als Navi oder bei einer Internetabfrage der Fall.

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Was ist passiert?

Ein Autofahrer befuhr im Dezember 2013 die A2 in Castrop-Rauxel. Dabei hielt er sein Smartphone für einige Sekunden in der Hand und nutzte die Funktionen. In der darauf folgenden Polizeikontrolle gab er an, dass er nicht telefoniert, sondern nur auf das Gerät geschaut habe. Er habe nach einer Werkstatt gesucht und hierfür das Smartphone als Navi genutzt.

Das zunächst damit befasste AG verhängte wegen der verbotswidrigen Nutzung des Handy ein Bußgeld in Höhe von 40 €. Hiergegen beantragte der Autofahrer die Zulassung der Rechtsbeschwerde beim OLG Hamm.


Die Entscheidung

Das OLG Hamm hat den Antrag des Autofahrers verworfen (Az. 1 Rbs 232/14). Die Nutzung des Smartphones als Navigationshilfe verstößt gegen das Handyverbot gemäß § 23 Abs. 1a StVO. Danach darf ein Fahrzeugführer ein Mobiltelefon nicht benutzen, wenn er es aufnehmen oder halten muss. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Pkw steht und der Motor ausgeschaltet ist. Bereits in anderer Sache hatte das OLG Hamm entschieden, dass eine verbotene Benutzung gemäß § 23 Abs. 1a StVO immer dann vorliegt, wenn das Mobiltelefon bestimmungsgemäß gebraucht wird, was neben dem eigentlichen Telefonieren auch bei der Nutzung als Navigationshilfe anzunehmen ist. § 23 StVO bezweckt, dass ein Fahrzeugführer während der Fahrt und laufendem Motor beide Hände frei hat um die eigentliche Fahraufgabe sicher zu bewältigen. Nach dieser Zweckrichtung, muss auch die Nutzung als Navi unter das Verbot fallen, wenn das Handy hierfür in der Hand gehalten wird und der Motor läuft.


Fazit

Die Rechtsprechung legt den Begriff der Benutzung weit aus. Es werden alle bestimmungsgemäßen Nutzungen erfasst, bei denen der Fahrzeugführer das Telefon in die Hand nehmen muss und bei denen der Motor läuft!


Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.