GEMA zieht seit dem 01.01.2015 auch die Gebühren der VG Media ein!

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zieht seit Beginn des Jahres auch die Gebühren für die private Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) ein. Um eine zusätzliche Gebührenlast zu vermeiden, sollten sich Unternehmen bei der GEMA melden, wenn sie keine privaten Hörfunk- und TV- Sender in ihrem Betrieb abspielen!

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Hintergrund

Von den neuen Maßnahmen sind vorrangig die Unternehmen betroffen, die in der Vergangenheit schon entsprechende Hintergrundmusikverträge mit der GEMA abgeschlossen hatten. Die GEMA ist für die Gebühren der Nutzung von öffentlich-rechtlichen Sendern zuständig. In einem aktuellen Informationsschreiben weist die GEMA darauf hin, dass sie in Zukunft auch die Gebühren für die Verwertungsgesellschaft VG Media einfordert und hierfür einen Zuschlag auf die bisherigen GEMA-Tarife erhebt. Dies seien 15 % für die Radio- und 25 % für die Fernsehwiedergabe.


Wer ist die VG Media und was hat die GEMA damit zu tun?

Die VG Media ist die Verwertungsgesellschaft der privaten Medienunternehmen. Die VG Media nimmt die Urheber- und Leistungsschutzrechte der privaten Radio- und TV-Sender wahr. Aufgrund fehlenden Personals hatte die VG Media in der Vergangenheit jedoch entsprechende Forderungen der von ihr vertretenen Privatsender nicht bzw. nur unzureichend beitreiben können. Seit 01.01.2015 übernimmt nunmehr die GEMA im Rahmen von Inkassotätigkeiten bei allen Unternehmern die Beitreibung der Gebühren.


Problem: Die GEMA geht allerdings in rechtlich bedenklicher Weise so vor, dass sie bei bereits bestehenden Hintergrundmusikverträgen mit ihr, zugleich auch die Nutzung von privaten Hörfunk- und Fernsehsendungen unterstellt. Deshalb erhebt sie automatisch zu jedem Vertrag einen entsprechenden Zuschlag (s.o.)

Allerdings gibt es keine allgemeine Vermutungsregel, wonach bei einem Vertrag mit der GEMA zugleich auch die Nutzung von privaten TV- und Radiosendern begründet werden kann.


Wie nun vorgehen?

Wer private TV- und Radiosender nicht nutzt, muss auch keine Gebühren zahlen. Wer ein Informationsschreiben der GEMA erhält, sollte dies zunächst darauf hin überprüfen, ob ein Zuschlag für die VG Media enthalten ist. Wurde ein solcher Zuschlag erhoben und spielt das Unternehmen ausschließlich öffentlich-rechtliche Sender ab, ist zu empfehlen sich direkt mit der GEMA in Verbindung zu setzen. Hierbei muss der GEMA bestätigt werden, dass keine Privatsender abgespielt werden. Die GEMA passt die bestehenden Verträge dann wieder entsprechend an.


ACHTUNG: Der Zuschlag durch die GEMA ist aber dann zulässig, wenn im Unternehmen private TV- und Radiosendungen abgespielt werden. Dies kann in Verkaufsräumen, Kundenabteilungen oder sonstigen zugänglichen Bereichen des Betriebes sein. Weiter ist zu beachten, dass die Vergütungspflicht bereits dann besteht, wenn eine Nutzung nur einmalig oder nur gelegentlich erfolgt. Dies werden die Außendienstmitarbeiter der GEMA in Zukunft wohl genauer prüfen.

Fazit

Haben Sie mit der GEMA bereits einen Hintergrundmusikvertrag geschlossen und haben Sie ein Schreiben der GEMA inklusive Zuschlag für die VG Media erhalten, obwohl Sie keinerlei private TV- und Radiosender nutzen, sollten Sie sich mit der GEMA direkt in Verbindung setzen. Sie sollte bestätigen, dass bei Ihnen keine privaten Radio- und TV-Sendungen abgespielt werden und um die (Rück-) Anpassung des ursprünglichen Vertrages bitten.


Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!