Das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) soll den Schutz regionale Spezialitäten nicht gefährden!

Das Freihandelsabkommen TTIP ist seit jeher umstritten. Verbraucherverbände, Umweltschützer und Gewerkschaften befürchten einen Abbau ökologischer und sozialer Standards in der EU, wenn das Abkommen zwischen den USA und der EU umgesetzt wird. Steht der „Schwarzwälder Schinken“ nun aber wirklich vor dem Aus?

______________________________________________________________________

Die Europäische Kommission teilte mit, dass sie den Schutz geografischer Ursprungsangaben durch das TTIP mit den USA verbessern und nicht verschlechtern wolle. Die Aussage des Bundesagrarministers Christian Schmidt, dass „nicht mehr jede Wurst und jeder Käse als Spezialität“ geschützt werden könne, sorgte in den vergangenen Tagen für Aufregung. Laut EU-Kommission habe der Schutz der geografischen Bezeichnungen oberste Priorität bei den Verhandlungen mit den USA. Die Bezeichnungen regionaler Spezialitäten stellen geistiges Eigentum dar, dass auch entsprechend geschützt werden müsse. Es sollen durch das TTIP die Qualitäts- und Schutzstandards in Europa nicht abgesenkt werden. Vielmehr soll der Schutz auch auf den amerikanischen Markt ausgedehnt werden.

In der EU werden landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel durch drei Gütesiegel geschützt:

 

g.U. (= geschützte Ursprungsbezeichnung): Dieses Gütesiegel bestätigt, dass die Erzeugung, Verarbeitung und die Herstellung eines Produkts in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt ist.

 

g.g.A. (= geschützte geografische Angabe): Dieses Gütesiegel bestätigt eine enge Verknüpfung des Produkts mit dem benannten Herkunftsgebiet. Es muss mindestens eine Stufe in der Produktion (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in dem benannten Herkunftsgebiet durchlaufen haben. (z.B. „Dresdner Stollen g.g.A.“)


g.t.S. (= garantiert traditionelle Spezialität): Dieses Gütesiegel bestätigt, dass das Produkt entweder der traditionellen Zusammensetzung entspricht oder nach dem traditionellen Herstellungs- und/ oder Verarbeitungsverfahren erzeugt wurde.


Diese Gütesiegel bestehen auf europäischer Ebenen und können durch nationale Schutzrechte ergänzt werden (z.B. einer Kollektivmarke)

In Deutschland existieren zur Zeit 79 registrierte Erzeugnisse mit europäischen Gütesiegeln, wobei das „Westfälische Pumpernickel g.g.A“ den neusten Schutz (21.11.2014) beansprucht und sowohl „Lübecker Marzipan g.g.A.“ als auch der „Nürnberger Lebkuchen g.g.A.“ seit 02.07.1996 bereits Schutz genießen.


Bei Rückfragen rund um das Thema Markenschutz und Schutz geografischer Bezeichnungen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!