Der Gerichtshof der europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die
Form des Würfels „Rubik's Cube“ als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke eintragen durfte.
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Was ist passiert?
Im Jahr 1999 hatte das europäische Markenamt (HABM) auf den Antrag von Seven Towns, einer Gesellschaft britischen Rechts, die
die Rechte am "Rubik's Cube" verwaltete, dessen Form als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke für Geduldsspiele eingetragen.
2006 beantragte der deutsche Spielwarenhersteller Simba Toys die Nichtigerklärung der eingetragenen Marke. Simba Toys begründete
den Antrag u.a. damit, dass der Würfel aufgrund der Drehbarkeit eine technische Lösung enthalte und somit nur durch ein (zeitlich befristetes) Patent geschützt werden könne. Ein Markenschutz
komme hingegen nicht in Betracht. Das HABM wies den Antrag zurück. Daraufhin erhob Simba Toys Klage vor dem
EuG.
Die Entscheidung
Das EuG wies die Klage ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die wesentlichen Eigenschaften der 3-D Marke sowohl
die Würfelform als solche, als auch die auf jeder Würfelseite zu erkennende Gitterstruktur seien. Diese Struktur zeichne sich durch dicke schwarze Linien aus, die die jeweiligen Flächen in
einzelne Quadrate unterteilt. Allein diese Darstellungsform gebe jedoch keinen Hinweis auf eine etwaige Drehbarkeit des Würfels, sodass auch keine technische Funktion vorliege.
Die Drehbarkeit der einzelnen Ebenen folge aus dem Mechanismus des Würfelinneren und nicht aus den grafischen Darstellungen der
Linien- und Gitterstrukturen. Da es für die Eintragung auf die grafische Darstellungsform ankomme, könne vorliegend eine technische Funktion nicht angenommen werden.
Darüber hinaus begründet des Gericht seine Entscheidung weiter damit, dass der Inhaber der Gemeinschaftsmarke „Rubik's Cube“ nicht
das Recht habe, Dritten andere Vertriebsformen von drehbaren, dreidimensionalen Geduldsspielen zu verbieten. Das Recht beschränke sich vielmehr auf Verbote des Vertriebs von dreidimensionalen
Geduldsspielen in Würfelform mit einer Gitterstruktur auf den jeweiligen Quadratflächen.
Schlussendlich unterscheide sich die Darstellung der Marke auch erheblich von bereits auf dem Markt erhältlicher dreidimensionale Geduldsspiele. Die Struktur habe somit auch die erforderliche Unterscheidungskraft, durch die die Herkunftsfunktion der Marke gewahrt wird. Der angesprochenen Verkehrskreis also die Marke dem Hersteller zuzuordnen.
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