Ein Hotelbetreiber haftet nicht für illegales Filesharing seiner Gäste oder Mitarbeiter, wenn er diese zuvor entsprechend
informiert hat und das W-LAN- Netzwerk verschlüsselt ist.
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Was ist passiert?
Der Betreiber eines Hotels stellte seinen Gästen und Mitarbeitern kostenfrei einen Internetzugang mittels W-LAN zur Verfügung.
Hierfür vergab der Betreiber an die jeweiligen Nutzer Passwörter, die sich in regelmäßigen Zeitabständen änderten. Das Netzwerk als solches verfügte über die bei Auslieferung aktuelle
Sicherheits- und Verschlüsselungssoftware.
Der Kläger, ein Filmproduzent, nahm den Hotelbetreiber wegen illegalem Filesharing auf Schadensersatz in Anspruch. Er behauptete,
dass ein von ihm urheberrechtlich geschützter Film ohne seine Zustimmung zum Tausch angeboten worden sei. Dies sei durch den Anschluss des Hoteliers erfolgt, sodass dieser auch haften
müsse.
Die Entscheidung
Das Amtsgericht Koblenz (Az. 116 C 145/14) folgte der Argumentation des Klägers nicht und wies die Klage ab. Zwar sei der
Hotelbetreiber als Anschlussinhaber nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweis für die über seinen Anschluss begangenen Rechtsverletzungen verantwortlich. Gleichwohl habe der Betreiber aber im
vorliegenden Fall diesen Anschein erschüttern können, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass Dritte unbefugt den Film zum Tausch angeboten hätten. Als Anschlussinhaber sei der Hotelier
grundsätzlich verpflichtet, etwaigen Rechtsverstößen durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vorzubeugen. Dieser Pflicht sei er aber ausreichend nachgekommen. Der Betreiber hatte sowohl seine Gästen
und als auch seine Mitarbeiter hinreichend informiert und über die Rechtswidirgkeit von Filesharing belehrt. Zudem war das Netzwerk passwortgeschützt und wies eine aktuelle Sicherheits- und
Verschlüsselungssoftware auf. Weitergehende Maßnahmen seien nicht zu verlangen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Informationen zu einem aktuellen Gesetzesentwurf zur
Regulierung der Haftung von Betreibern öffentlicher W-LAN-Netze finden sie hier.