Haftung des Hotelbetreibers für illegales Filesharing seiner Gäste?

Ein Hotelbetreiber haftet nicht für illegales Filesharing seiner Gäste oder Mitarbeiter, wenn er diese zuvor entsprechend informiert hat und das W-LAN- Netzwerk verschlüsselt ist.

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Was ist passiert?

Der Betreiber eines Hotels stellte seinen Gästen und Mitarbeitern kostenfrei einen Internetzugang mittels W-LAN zur Verfügung. Hierfür vergab der Betreiber an die jeweiligen Nutzer Passwörter, die sich in regelmäßigen Zeitabständen änderten. Das Netzwerk als solches verfügte über die bei Auslieferung aktuelle Sicherheits- und Verschlüsselungssoftware.
Der Kläger, ein Filmproduzent, nahm den Hotelbetreiber wegen illegalem Filesharing auf Schadensersatz in Anspruch. Er behauptete, dass ein von ihm urheberrechtlich geschützter Film ohne seine Zustimmung zum Tausch angeboten worden sei. Dies sei durch den Anschluss des Hoteliers erfolgt, sodass dieser auch haften müsse.


Die Entscheidung

Das Amtsgericht Koblenz (Az. 116 C 145/14) folgte der Argumentation des Klägers nicht und wies die Klage ab. Zwar sei der Hotelbetreiber als Anschlussinhaber nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweis für die über seinen Anschluss begangenen Rechtsverletzungen verantwortlich. Gleichwohl habe der Betreiber aber im vorliegenden Fall diesen Anschein erschüttern können, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass Dritte unbefugt den Film zum Tausch angeboten hätten. Als Anschlussinhaber sei der Hotelier grundsätzlich verpflichtet, etwaigen Rechtsverstößen durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vorzubeugen. Dieser Pflicht sei er aber ausreichend nachgekommen. Der Betreiber hatte sowohl seine Gästen und als auch seine Mitarbeiter hinreichend informiert und über die Rechtswidirgkeit von Filesharing belehrt. Zudem war das Netzwerk passwortgeschützt und wies eine aktuelle Sicherheits- und Verschlüsselungssoftware auf. Weitergehende Maßnahmen seien nicht zu verlangen.


Bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Informationen zu einem aktuellen Gesetzesentwurf zur Regulierung der Haftung von Betreibern öffentlicher W-LAN-Netze finden sie hier.